Wann und wo für Ihren Hausrat Versicherungsschutz gilt
Im Urlaub wurde zum Beispiel Ihre Kamera aus dem Hotelzimmer gestohlen und Sie fragen sich, ob die Hausratversicherung dafür aufkommt? Wir erklären Ihnen, wann Versicherungsschutz besteht und wann nicht.

Für Ihren Hausrat besteht weltweiter Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz für Ihren Hausrat bezieht sich immer auf das Wohnobjekt, das Sie in Ihrem Versicherungsschein angegeben haben. Dazu gehören je nach Wohnung oder Haus auch Hobbyräume, verschlossene Keller- und Speicherräume, Räume in Nebengebäuden auf dem Grundstück sowie in der Nähe gelegene Garagen. Zusätzlich sind Ihre Waschmaschine und Ihr Wäschetrockner in der Regel auch in Räumen versichert, die Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen. In Räumen, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen, ist Ihr Hausrat nicht versichert.
Versicherungsschutz für Ihren Hausrat besteht weltweit, wenn Sie ihn auf Reisen mit sich führen – zum Beispiel in Ihrem Hotelzimmer oder Ferienhaus. Voraussetzung dafür ist, dass die Sachen Ihnen gehören oder jemandem, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnt – ausgenommen Untermieter. Die Sachen dürfen sich zudem nur maximal drei Monate außerhalb Ihres Haushalts befinden. Gegenstände, die Sie für längere Zeit mit in Ihr Ferienhaus nehmen, sind grundsätzlich nicht versichert. Für diese sogenannte Außenversicherung gilt bei den meisten Anbietern eine Entschädigungsgrenze von zehn Prozent der Versicherungssumme bzw. maximal 10.000 Euro. Sie können dazu bei einigen Anbietern eine erweiterte Außenversicherung abschließen.
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