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Was ist beim Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt?

Folgende Schäden sind im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung meist nicht inklusive:

  • Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben
  • Sengschäden, außer wenn diese durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen, wenn sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden
  • Schäden durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
  • Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder eine Unbewohnbarkeit aufgrund von Umbauarbeiten

Bei Bedarf können Sie die meisten oben genannten Schäden aber gegen einen Aufpreis in Ihren Versicherungsschutz integrieren.

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