Der Versicherungsbeginn für Ihre Rechtsschutzversicherung ist auf Ihrem Versicherungsschein angegeben. Wenn Sie den ersten Beitrag spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung zahlen, beginnt der Versicherungsschutz genau zu diesem Zeitpunkt. Andernfalls verzögert sich der Versicherungsbeginn bis zu Ihrer ersten Zahlung.
Wenn sich bei Ihnen bereits vor Versicherungsbeginn Rechtsstreitigkeiten angebahnt haben, besteht dafür noch kein Versicherungsschutz. Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten müssen Sie zudem eine Wartezeit berücksichtigen.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Rechtsschutzversicherung