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Wann ist der Versicherungsbeginn für meine Rechtsschutzversicherung?

Der Versicherungsbeginn für Ihre Rechtsschutzversicherung ist auf Ihrem Versicherungsschein angegeben. Wenn Sie den ersten Beitrag spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung zahlen, beginnt der Versicherungsschutz genau zu diesem Zeitpunkt. Andernfalls verzögert sich der Versicherungsbeginn bis zu Ihrer ersten Zahlung.

Wenn sich bei Ihnen bereits vor Versicherungsbeginn Rechtsstreitigkeiten angebahnt haben, besteht dafür noch kein Versicherungsschutz. Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten müssen Sie zudem eine Wartezeit berücksichtigen. 

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