Ein Unterversicherungsverzicht bei einer Wohngebäudeversicherung bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall die entstandenen Kosten ohne Abzug bis zur Höhe der Versicherungssumme übernimmt. Wenn ein Gebäude unterversichert ist, der Wert des Gebäudes also über der vereinbarten Versicherungssumme liegt, ist die Versicherung berechtigt, Schäden nur anteilig auszuzahlen.
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