Die Unfallrente steht Ihnen zu, wenn Sie durch einen Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt sind. Sie kann zusätzlich zur Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch – wenn Sie berufstätig sind – die monatlichen Rentenzahlungen besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzudecken: Diese greift sowohl bei Unfällen als auch bei Krankheit und schützt Sie daher wesentlich umfassender. Die Vereinbarung einer Unfallrente ist vor allem für Kinder sinnvoll, da sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Kinder nicht möglich.
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