Teilen Sie Ihrer Hausratversicherung frühzeitig mit, dass Sie einen Umzug planen. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Spätestens zwei Monate nach dem Umzug erlischt der Schutz der Hausratversicherung allerdings für die alte Wohnung.
Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags kann sich nach einem Umzug verändern. Sobald der Versicherungsbeitrag erhöht wird, haben Sie einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Hausratversicherung