Ja. Bei einem Hauskauf geht die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers automatisch auf Sie über. Sie haben aber ab der Grundbuchumschreibung einen Monat lang ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da der Versicherer jedoch Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag hat, empfehlen wir Ihnen, die Versicherung nur zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Generell kann sich eine Kündigung für Sie lohnen, da viele ältere Verträge überteuert sind.
Wir vergleichen über 10.000 Tarife, um einen optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Wohngebäudeversicherung