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Kann der Schadensfreiheitsrabatt anderer Personen auf mich übertragen werden?

Ja. Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist es möglich, den Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen. Dabei gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:

  • Der Rabatt muss von einem Verwandten 1. Grades oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stammen
  • Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie das Auto selbst gefahren sind
  • Der Rabatt kann nur in Höhe Ihrer Führerscheindauer übernommen werden
Weitere FAQ-Bereiche
  • FAQs zur Privathaftpflicht
  • FAQs zur Hausratversicherung
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