Wie Sie einen Schaden bei der Hausratversicherung melden
Bei Ihnen gab es ein Feuer oder einen Einbruch? Wir erklären Ihnen, was nun zu tun ist und welche Maßnahmen Sie für die Hausratversicherung ergreifen müssen.

So gehen Sie bei der Hausratversicherung im Schadenfall vor
Wenn der Schaden entstanden ist, also zum Beispiel ein Diebstahl stattgefunden hat, heißt es trotz Anspannung, Stress und Ärger: Ruhe bewahren. Das ist natürlich leichter gesagt, als getan. Daher haben wir Ihnen neun Tipps zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, in all der Hektik nichts Wichtiges zu vergessen.
Neun Tipps für den Schadenfall
- Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
- Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an.
- Verändern Sie möglichst nichts, um keine Spuren zu verwischen.
- Lassen Sie entwendete Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren.
- Teilen Sie bei einem Fahrraddiebstahl der Polizei Hersteller, Modell und Rahmennummer mit.
- Machen Sie eine Liste aller entwendeten Gegenstände und reichen Sie diese bei der Polizei ein.
- Melden Sie Ihrem Versicherer unverzüglich den entstandenen Schaden.
- Helfen Sie bei der Schadenfeststellung, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen.
- Teilen Sie Ihrem Versicherer sofort mit, wenn Sachen doch nicht gestohlen wurden.
Wir hoffen gemeinsam mit Ihnen, dass es nie soweit kommt. Dennoch unterstützen wir Sie selbstverständlich bei allen Fragen zum Thema Hausratversicherung und auch darüber hinaus – von Ihrer Baufinanzierung bis hin zum Ratenkredit für das neue Sofa oder Auto.