Sie können die Sparbeiträge zur Riester Rente inklusive der Zulagen steuerlich geltend machen. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird Ihnen der Differenzbetrag gutgeschrieben. Grundlage für die steuerlichen Regelungen ist § 10a, Abs. 1 EStG. Die späteren Auszahlungen der Rente müssen Sie jedoch voll versteuern.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Riester Rente.