Ja, bei der Riester Rente ist ein Anbieterwechsel mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Das Guthaben des alten Vertrages wird dabei auf den neuen Vertrag übertragen. Aber: Sie können den Vertrag nicht abtreten oder verpfänden lassen.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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