Ja, bei der Riester Rente ist ein Anbieterwechsel mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Das Guthaben des alten Vertrages wird dabei auf den neuen Vertrag übertragen. Aber: Sie können den Vertrag nicht abtreten oder verpfänden lassen.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Riester Rente.