Nein. Sobald Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland verlegen, haben Sie keinen Anspruch auf Rechtsschutz mehr. Übermitteln Sie in einem solchen Fall bitte die Abmeldung des Einwohnermeldeamtes an Ihre Versicherung, damit der Vertrag umgehend aufgehoben werden kann.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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