Ja, im Rechtsschutz sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch nicht eheliche Partner können Sie in Ihrem Vertrag beitragsfrei absichern. Dies gilt allerdings nur für den Familien- und nicht für den Singeltarif. Ihre Kinder sind mitversichert, so lange sie minderjährig oder volljährig, aber noch in der Ausbildung und ledig sind. Wir empfehlen Ihnen, Ihrem Versicherer alle Änderungen, wie die Geburt eines Kindes, unverzüglich zu melden.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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