Teilen Sie Ihrer Versicherung für Rechtsschutz mit, dass Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammengezogen sind. Wenn Sie keinen Singletarif abgeschlossen haben, wird Ihr Lebenspartner kostenlos mitversichert. Sollte Ihre Lebenspartner schon eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann geben Sie Ihrer Versicherung bitte die Versicherungsdetails über Ihren Lebenspartner an. Dazu gehören der Name Ihres Lebenspartners, der Name der Versicherungsgesellschaft sowie die dazugehörige Vertragsnummer. Ihre Versicherungsgesellschaft prüft dann eine mögliche Doppelversicherung. In der Regel wird der ältere Vertrag beibehalten und der neuere aufgehoben.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Rechtsschutzversicherung