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Kann ich mir beim Rechtsschutz meinen Anwalt selbst aussuchen?

Ja. Sie können sich beim Rechtsschutz Ihren Anwalt selbst aussuchen. Wir empfehlen Ihnen aber vorab zu klären, ob Ihr Wunschanwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Wenn Ihr Anwalt Gebührensätze verlangt, die darüber hinaus gehen, müssen Sie für Ihren Rechtsschutz die Differenz selbst zahlen.

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