Ja. Sie können sich beim Rechtsschutz Ihren Anwalt selbst aussuchen. Wir empfehlen Ihnen aber vorab zu klären, ob Ihr Wunschanwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Wenn Ihr Anwalt Gebührensätze verlangt, die darüber hinaus gehen, müssen Sie für Ihren Rechtsschutz die Differenz selbst zahlen.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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