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Welche Leistungen erhalte ich von meiner privaten Unfallversicherung?

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung hängen ganz von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab – Sie können Ihren Versicherungsvertrag individuell gestalten. So können Sie zum Beispiel folgende Leistungen vereinbaren:

  • Invaliditätsleistung: Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Sie im Falle einer Invalidität erhalten. Die Höhe der Zahlung hängt von der Schwere der Invalidität ab und hilft Ihnen, sich im Falle eines Unfalles auf die neue Lebenssituation einzustellen. Zum Beispiel deckt sie die Kosten für ein behindertengerechtes Auto oder den Umbau der Wohnung. Die Invaliditätsleistung zählt zu den wichtigsten Leistungen der Unfallversicherung und sollte möglichst hoch angesetzt werden – wir empfehlen Ihnen, das fünf- bis sechsfache Ihres Bruttojahresgehaltes zu versichern.
  • Unfalltod: Bei einem Unfalltod erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Zahlung.
  • Unfallrente: Dies ist eine regelmäßige Rentenzahlung bei mindestens 50-prozentiger Invalidität. Berufstätigen empfehlen wir, Rentenzahlungen über eine Berufsunfähigkeitsrente abdecken, da diese sowohl bei einem Unfall als auch im Krankheitsfall wirksam wird. Ausnahme: Für Kinder ist eine Unfallrente empfehlenswert, da sie weder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
  • Krankentagegeld: Das Krankentagegeld dient als Ausgleich von Einkommenseinbußen nach dem Unfall. Wir empfehlen Ihnen jedoch, das Krankentagegeld lieber im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (Voll- oder Zusatzversicherung) abzuschließen. Diese leistet sowohl dann, wenn Sie krank werden als auch im Falle eines Unfalles.
  • Krankenhaustagegeld: Damit werden erhöhte Aufwendungen nach dem Unfall finanziert, zum Beispiel eine Haushaltshilfe.
  • Kosmetische Operationen: Das äußere Erscheinungsbild kann durch Unfälle beeinträchtigt werden. Die private Unfallversicherung kommt deshalb für die Kosten einer kosmetischen Operation in einer genau festgelegten Höhe auf.
  • Bergungskosten: Unfälle ereignen sich manchmal an entlegenen Orten. Die private Unfallversicherung deckt in diesen Fällen die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie für den Transport von Unfalltoden zum Heimatort. 
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