Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung muss Ihrem Versicherer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein Jahr. Sobald ein Schaden eintritt, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann innerhalb eines Monats nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da die Versicherung Anspruch auf den ganzen Jahresbeitrag hat, empfehlen wir Ihnen, erst zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.
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