Für die Kündigung Ihrer Hausratversicherung gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung müssen Sie schriftlich einreichen.
Sie können Ihre Hausratversicherung aber auch mit einem Sonderkündigungsrecht von vier Wochen kündigen, sobald:
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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