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Risiken, Gegenstände und Schäden bei der Hausratversicherung

Welche Gegenstände sind über die Hausratversicherung versichert, welche Schäden und Risiken werden abgedeckt? Wir listen auf, was die Versicherung übernimmt und was nicht.

Was bei der Hausratversicherung versichert ist

Das ist über die Hausratversicherung versichert

Die Hausratversicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich, denn oft steckt – auch wenn man dies auf den ersten Blick gar nicht vermuten würde – ein Großteil des Vermögens im Haushalt. Ein Feuerschaden, ausgelöst zum Beispiel durch elektrische Geräte oder den Adventskranz, der Einbruch und Diebstahl von hochwertigen Einrichtungsgegenständen oder zerstörte Möbel durch einen Wasserschaden können schnell enorme Werte vernichten. Die Hausratversicherung erstattet Ihnen den entstandenen Schaden an Ihrem Hausrat in solchen Fällen zum aktuellen Neuwert der zerstörten Gegenstände.

Folgende Gegenstände in Ihrem Haushalt sind versichert:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Bilder und Vorhänge
  • Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung und Computer
  • Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel

Folgende Schäden deckt die Hausratversicherung ab:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
  • Sturm und Hagel

Gegen Aufpreis sind auch folgende Schäden und Risiken versichert:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen
  • Sengschäden: Schäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern zum Beispiel durch eine glimmende Zigarette entstanden sind
  • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen und Rollstühlen
  • Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
  • Arbeitszimmer, die ausschließlich gewerblich genutzt werden

Das ist nicht über die Hausratversicherung versichert

Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind folgende Schäden:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Einfache Diebstahlschäden durch Einschleichen in Wohnung oder Trickbetrug
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Hausratversicherung oder darüber hinaus haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter – denn ob Baufinanzierung oder Ratenkredit: Mit Finanzangelegenheiten kennen wir uns bestens aus.

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