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Was versteht man bei einer Gebäudeversicherung unter Selbstbeteiligung?

Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbaren, um einen geringeren Versicherungsbeitrag zu zahlen. Dabei gilt: Je höher die in der Selbstbeteiligung vereinbarte Summe ist, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag. Wenn Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbaren, müssen Sie bei jedem Schadenfall bis 150 Euro selber bezahlen. Die Versicherung übernimmt nur den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.

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