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Habe ich bestimmte Pflichten als Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung?

Ja, als Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung haben Sie bestimmte Pflichten:

  • Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften wie Bauvorschriften
  • Ausreichende Beheizung und Entleerung der Wasseranlagen, damit Leitungen nicht einfrieren
  • Instandhaltung und rasche Beseitigung von Mängeln der versicherten Sachen
  • Ausreichende Kontrolle ungenutzter Gebäudeteile
  • Pünktliche Zahlung der Beiträge

Zusätzlich haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Informationspflicht über:

  • Um- und Anbauten sowie Modernisierungsmaßnahmen
  • Das Betreiben eines Gewerbes in Ihrem Haus oder in unmittelbarer Nachbarschaft
  • Leer stehende Gebäude oder Gebäudeteile – zum Beispiel bei bevorstehenden Baumaßnahmen

Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann Ihr Versicherer Ihnen Entschädigungszahlungen verweigern oder sogar den Vertrag kündigen.

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