Ja, als Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung haben Sie bestimmte Pflichten:
Zusätzlich haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Informationspflicht über:
Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann Ihr Versicherer Ihnen Entschädigungszahlungen verweigern oder sogar den Vertrag kündigen.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Wohngebäudeversicherung