Ja, als Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung haben Sie bestimmte Pflichten:
Zusätzlich haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Informationspflicht über:
Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann Ihr Versicherer Ihnen Entschädigungszahlungen verweigern oder sogar den Vertrag kündigen.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Wohngebäudeversicherung