Ja. Informieren Sie deshalb Ihre private Unfallversicherung rechtzeitig über einen Berufswechsel. Das ist wichtig, da Ihr neuer Beruf möglicherweise einem anderen Unfallrisiko unterliegt und sich daraus auch neue Beiträge ergeben. Als Versicherter unterliegen Sie einer Informationspflicht – nur wenn Sie dieser nachkommen, haben Sie vollen Anspruch auf Ihre Leistungen.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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