Im Rahmen einer Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch versichert, wenn Sie ihn auf Reisen mit sich führen. Ihr Hausrat ist so zum Beispiel auch bei einem Einbruch in Ihr Hotelzimmer oder einem Brand in Ihrem Ferienhaus geschützt. Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Außenversicherung ist, dass sich der Hausrat höchstens drei Monate lang nicht in Ihrem Haushalt befindet und er entweder Ihnen gehört oder jemandem, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Höhe der Entschädigung ist bei den meisten Hausratversicherungen auf zehn Prozent der Versicherungssumme und maximal 10.000 Euro begrenzt.
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