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Welche Rechtsangelegenheiten deckt der Rechtsschutz nicht ab?

Folgende Rechtsangelegenheiten deckt der Rechtsschutz nicht ab:

  • Geldstrafen und Geldbußen
  • Vorsätzlich begangene Taten
  • Scheidungs- und Baustreitigkeiten
  • Bestimmte Verfahrensarten: zum Beispiel Verfassungsgericht und internationale Gerichtshöfe
  • Fälle, die sich bereits vor Versicherungsbeginn angebahnt haben
  • Bestimmte Fälle, bei denen zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit nicht mindestens drei Monate liegen 
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