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Welche Arten von Verkehrsrechtsschutz gibt es?

Es gibt zwei Arten von Verkehrsrechtsschutz: den Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug und den Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie – diese Form wird auch Familien-Verkehrsrechtsschutz genannt.

Im Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug sind versichert:

  • Der Versicherungsnehmer als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Fußgänger, Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber des versicherten Fahrzeugs
  • Jeder berechtigte Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs

Im Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie sind versichert:

  • Der Versicherungsnehmer als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Fußgänger, Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber des versicherten Fahrzeugs
  • Der Ehepartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind, als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Fußgänger, Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber des versicherten Fahrzeugs
  • Jeder berechtigte Fahrer und Insasse aller auf die versicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge 

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