Die staatliche Förderung zur Riester Rente - wer bekommt Sie?
Haben Sie Anspruch auf die staatliche Förderung zur Riester-Rente? Wir klären, welche Personen zulagenberechtigt sind und wer auf die Riester Förderung verzichten muss.
Wer die staatliche Förderung in Anspruch nehmen darf
Jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist unmittelbar förderberechtigt und hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige (zum Beispiel Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer, Handwerker)
- geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigung zur Arbeitslosenhilfe, falls die zustehende Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
- behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Falls Ihr Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er trotzdem staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen erhalten – allerdings nur dann, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt.
Diese Personen werden nicht gefördert
Zu den Personden, die keine staatliche Förderung zur Riester Rente erhalten, gehören:
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten
- freiwillig Rentenversicherte
- Bezieher von Sozialhilfe
- Studenten
- Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
- Bezieher einer Vollrente wegen Alters (ab 65 Jahre)
- Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
Expertenrat zur Altersvorsorge einholen
Auch wenn Sie nicht zulagenberechtigt sind und somit keinen Anspruch auf die staatliche Förderung haben, sollten Sie auf die Absicherung Ihrer Altersvorsorge nicht verzichten. Gern analysieren unsere Spezialisten für Versicherungen Ihren individuellen Bedarf und beraten Sie über die Alternativen zur Riester Rente.