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Mit der Riester-Rente von staatlichen Zuschüssen profitieren

Wie können Sie mit der Riester Rente für einen entspannten Ruhestand vorsorgen? Wir erklären Ihnen die verschiedenen Modelle und zeigen, worauf Sie achten sollten.

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Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird. Dank dieser staatlichen Förderung  erhöht sich die Gesamtrendite der gesparten Beträge. Ziel ist es, die private Altersvorsorge attraktiver zu machen und so eine Versorgungslücke im Alter zu schließen, die durch ein stetig absinkendes Niveau der gesetzlichen Rente entsteht. Riester-Sparer erhalten auf diese Weise zusätzlich zur gesetzlichen Rente monatlich eine lebenslange, garantierte Zahlung aus der Riester-Rente. Die Riester-Rente ist nach Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung benannt.

Welche Förderungen bekommt man bei der Riester-Rente?

Wer regelmäßig in die Riester-Rente einzahlt, profitiert von folgenden Förderungen:

  • Bis zu 175 € pro Jahr staatlicher Zuschuss.
  • Jährlich bis zu 185 € pro Kind, das einen Anspruch auf Kindergeld hat
  • Jährlich bis zu 300 € für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden,
  • Seit 2008 können Beiträge zur Riester-Rente bis zu 2.100 € als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Von der Steuerersparnis wird allerdings die erhaltene Zulage abgezogen.

Einmalige Bonuszahlung von 200 € für Berufseinsteiger unter 25 Jahre.

Die Höhe der Riester Förderung richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Nur wer einen Eigenbeitrag von 4 % seines Einkommens einbringt, erhält auch die gesamten Zulagen. Wird weniger eingezahlt, fallen die Leistungen dementsprechend geringer aus.

Wie viel Geld muss ich in die Riester-Rente einzahlen?

Seit 2008 liegt der Mindesteinzahlungsbetrag für die Riester-Rente bei 60 € pro Jahr (5 €/Monat). Ab dann erhalten Sie die staatlichen Zuschüsse. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres jährlichen Einkommens in die Riester-Rente einzahlen, maximal aber 2.100 €.

Ein Angestellter mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 30.000 € pro Jahr müsste also einen Sparbetrag von 1.200 € erreichen, wenn er die volle Grundzulage in Höhe von 175 € erhalten möchte. Da sich der Sparbetrag jedoch aus der Eigenleistung und der Zulage zusammensetzt, ist nur ein Eigenanteil von 1.025 € erforderlich.

Beispielrechnung: Wie hoch fällt die Riester Förderung aus?

Angenommen, ein Angestellter mit einem nach 2008 geborenen Kind hat im Vorjahr 40.000 € brutto verdient. Abhängig von der Höhe seiner Einzahlung in die Riester-Rente erhielte er in diesem Jahr folgende Riester Förderung:

Einzahlungen (% vom Bruttojahresgehalt)4 %2 %1 %Mindest-Betrag
Einzahlungsbetrag1.600 €800 €400 €60 €
Grundzulage175 €87,50 €43,75 €6,56 €
Kinderzulage300 €150 €75 €11,25 €
Eigenbeitrag, um Einzahlungsbetrag zu erreichen1.125 €562,50 €281,25 €60 €
Tabelle: Anteil der Förderung in Abhängigkeit zum Einzahlungsbetrag

Aus dem Bespiel ergibt sich folgendes Bild:

  • Einzahlungen von 4 % vom Bruttojahresgehalt

Zahlt er in unserem Beispiel 1.600 € pro Jahr ein, erhält er die maximale Förderung, also die Grundzulage von 175 € und die Kinderzulage von 300 € pro Jahr. Da er diese Beträge von den 1.600 € subtrahieren darf, muss er selbst nur 1.125 € leisten, um auf die Höchstförderung zu kommen. Möchte er die 1.600 € alleine aufbringen, werden die Riester Zulagen addiert und erhöhen sich gleichzeitig, da er ja auch einen höheren Prozentsatz seines Vorjahresbruttogehaltes einzahlt.

  • Einzahlungen von 2 % vom Bruttojahresgehalt: 

Wenn er 800 € pro Jahr in den Riester-Vertrag einzahlt, erhält er eine 50-prozentige Grundzulage von 87,50 € und eine 50-prozentige Kinderzulage von 150 € pro Jahr. Da er die Beiträge von den 800 € subtrahieren darf, muss er selbst nur 562,50 € leisten, um auf die genannte Förderung zu kommen. Möchte er die 800 € alleine aufbringen, werden die Riester Zulagen addiert und erhöhen sich gleichzeitig, da er ja auch einen höheren Prozentsatz seines Vorjahresbruttogehaltes einzahlt.

  • Einzahlungen 1 % vom Bruttojahresgehalt:

Bei einer Einzahlungssumme von 400 € pro Jahr, erhält er eine 25-prozentige Grundzulage von 43,75 € und eine 25-prozentige Kinderzulage von 75 € pro Jahr. Da er die Beiträge von den 400 € subtrahieren darf, muss er selbst nur 281,25 € leisten, um auf die genannte Förderung zu kommen. Möchte er die 400 € alleine aufbringen, werden die Riester Zulagen addiert und erhöhen sich gleichzeitig, da er ja auch einen höheren Prozentsatz seines Vorjahresbruttogehaltes einzahlt.

  • Einzahlung des Mindest-Betrags:

Wendet er 60 € pro Jahr für seinen Riester Sparvertrag auf, erhält er eine anteilige 3,75-prozentige Grundzulage von 6,56 € und eine 3,75-prozentige Kinderzulage von 11,25 € pro Jahr. Diesen Sockelbetrag von 60 € muss er komplett selbst leisten, hier können die Zulagen nicht abgezogen werden.

Wie erhalte ich bei der Riester-Rente die staatliche Förderung?

Bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung folgendermaßen geregelt:

  1. Sie erhalten jeweils zum Anfang des Jahres von der Versicherung ein Antragsformular für die Zulagen.

  2. Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es bei Ihrem Versicherer ein.

  3. Die Zulage wird anschließend Ihrem Vertrag direkt gutgeschrieben.

  4. Zusätzlich können Sie bei der Steuererklärung die Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Dort tragen Sie Ihre geleisteten Zahlungen in Zeile 8 der Anlage AV ein.

Wer kann die Riester-Rente in Anspruch nehmen?

Jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und einen Riester-Vertrag abschließt, ist unmittelbar förderberechtigt und hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Auszubildende
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer, Handwerker)
  • geringfügig Beschäftigte (bis 450 €), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigung zur Arbeitslosenhilfe, falls die zustehende Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
  • behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften
  • Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Falls Ihr Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er trotzdem staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen erhalten – allerdings nur dann, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt.

Wer erhält keine Riester-Rente?

Zu den Personen, die keine staatliche Förderung zur Riester-Rente erhalten, gehören:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten
  • freiwillig Rentenversicherte
  • Bezieher von Sozialhilfe
  • Studenten
  • Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters (ab 65 Jahre)
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit

Welche Sparmodelle lassen sich mit Riester fördern?

Die Versicherungen bieten mehrere Riester-Modelle an, die auf unterschiedliche Anforderungen zugeschnitten sind:

Riester Banksparplan

Beim Riester Banksparplan werden eigene Beiträge und die staatlichen Zuschüsse auf ein Konto eingezahlt und jährlich verzinst. Der Ertrag ist zwar nicht besonders hoch, allerdings werden für gewöhnlich keine Abschlusskosten verlangt, und das Risiko, Zinserträge zu verlieren, ist besonders gering. Sparer, die auf Sicherheit bedacht sind, liegen hier richtig.

Riesterrentenversicherung

Bei der Riester-Rentenversicherung erhalten Sie eine garantiertet Rendite von 0,25 %. Allerdings sind die Abschlusskosten vergleichsweise hoch, weshalb das Modell als unflexibel gilt. Wenn der Vertrag gekündigt oder auf ein anderes Modell gewechselt wird, können Verluste entstehen.

Riester Fondssparplan

Bei dieser Option fließen die Einlagen in Aktien und Rentenfonds. Bei guter Anlage durch den Anbieter können hier die höchsten Renditen erreicht werden. Der Nachteil: Zwar ist wie bei allen Modellen die Auszahlung der Einlagen garantiert, dennoch besteht ein Verlustrisiko der Zinsen.

Fondsgebundene Riesterrentenversicherung

Hier kann der Versicherte zusätzlich zum Fonds des Anbieters eigene Pakete auswählen. Wer klug anlegt, kann dadurch hohe Erträge erwirtschaften. Auch hier besteht allerdings neben der Kapitalgarantie kein Schutz für die Rendite.

Riester Bausparvertrag

Genau wie bei einem herkömmlichen Bausparvertrag wird mit einem geringen Zinssatz Kapital angespart, wofür nach einigen Jahren ein Baudarlehen mit günstigem Zinssatz gewährt wird. Zusätzlich gibt es aber die übliche Zulage des Staates und die Steuervorteile.

Riester-Rente: Welche Voraussetzungen gelten für die staatliche Förderung?

Eine Voraussetzung zur Förderung vom Staat ist, die Anforderung in ein Altersvorsorgeprodukt zu investieren, das vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen zertifiziert wurde. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:

  • Die Anlage darf nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden.
  • Die Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr und nicht vor dem Beginn der Altersrente gezahlt werden.
  • Die Auszahlungen müssen in Form einer lebenslangen und gleichbleibenden oder auch steigenden monatlich zu zahlenden Rente erfolgen.
  • Bei Auszahlplänen muss eine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen werden, die ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rente garantiert.
  • Vertriebskosten, die beim Abschluss anfallen, müssen vom Anbieter auf mindestens 10 Jahre gleichmäßig verteilt werden.
  • Der Anbieter muss den Anleger jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, die Abschluss- und Vertriebskosten sowie über die Verwaltungskosten und die erzielten Erträge informieren.
  • In der Ansparphase muss das Recht bestehen, den Vertrag ruhen zu lassen.

Der Vertrag muss zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündbar sein, um dem Kunden eine Übertragung des angesammelten Vermögens auf einen anderen Vertrag zu ermöglichen. Zudem muss die gleiche Kündigungsfrist gelten, wenn der Anleger eine Auszahlung des Vermögens verlangt, um ein selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren.

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Sie können die Sparbeiträge zur Riester-Rente inklusive der Zulagen steuerlich geltend machen. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird Ihnen der Differenzbetrag gutgeschrieben. Grundlage für die steuerlichen Regelungen ist § 10a, Abs. 1 EStG. Die späteren Auszahlungen der Rente müssen Sie jedoch zu 100 % mit dem individuellen Steuersatz versteuern.

Können auch Gutverdiener von der Riester Förderung profitieren?

Auch für Gutverdiener gelten die gleichen Voraussetzungen für die Riester-Rente. Trotzdem werden die Zulagen nicht gekürzt, wenn sie weniger als 4 % einzahlen, dabei aber trotzdem mehr als 2.100 € pro Jahr in den Sparvertrag investieren. Eine Beispielrechnung:

Verdient jemand 71.000 € pro Jahr brutto, zahlt aber nur 3 % seines Gehaltes ein, wären das 2.130 €. Damit läge er über der Einzahlungsgrenze und bekäme trotzdem die maximalen Zulagen, obwohl er keine 4 % eingezahlt hat.

Was ist bei der Riester-Rente zu beachten?

Ändert sich etwas an der Lebens- und Einkommenssituation, sollte immer überprüft werden, ob die Sparrate eventuell angepasst werden muss, um keine Altersvorsorgezulagen einzubüßen. Wir stellen Ihnen hier die häufigsten Stolpersteine in diesem Bereich vor:

  • Gehaltserhöhung: Steigt Ihr Gehalt, müssen Sie auch die Sparrate für das kommende Jahr anpassen, denn sonst kürzt der Staat die Zulagen.
  • Kinder kommen hinzu: Nicht vergessen, bei Nachwuchs das Kind im Zulagenantrag anzugeben, denn die Kinderzulage wird nicht automatisch addiert.
  • Kinder werden zu alt: Fällt die Kindergeldberechtigung mit dem vollendeten 25. Lebensjahr weg, gewährt der Staat auch beim Riestern keine Kinderzulage mehr. Um auch die Grundzulage in vollem Umfang weiter zu erhalten, müssen Sie die Sparrate nun um den Betrag der wegfallenden Kinderzulage erhöhen.
  • Kündigung des Riester-Vertrages: Verloren ist die staatliche Förderung für Sparer, die ihr Geld vor Ende der Laufzeit aus dem Riester-Vertrag nehmen. Ausnahme: Für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie dürfen Sie die angesparte Summe einsetzen. Auch Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, das nicht zur EU oder zum europäischen Wirtschaftsraum gehört, verlieren ihre Ansprüche und müssen die Förderung zurückzahlen.

Immer, wenn sich in Ihrem Leben grundlegende Dinge ändern (zum Beispiel bei Umzug, Hochzeit, Scheidung und Arbeitslosigkeit), ist es ratsam, sich von einem Versicherungsspezialisten beraten zu lassen, ob Ihr Riester-Vertrag modifiziert werden muss.

Woran erkenne ich ein gutes Riester-Produkt?

Ein gutes Riester-Produkt erkennen Sie an folgenden Punkten:

  • Garantierte Mindestrente: Ein Test von Stiftung Warentest hat ergeben, dass gute Produkte hierbei bis zu 17 % mehr bieten als Mitbewerber. Ein genauer Vergleich dieser Angaben lohnt sich also ungemein. 
  • Abschlussgebühr: Sie variiert von Anbieter zu Anbieter teils erheblich, und je höher sie ausfällt, desto geringer ist oft die garantierte Mindestrente - diesen Zusammenhang hat Stiftung Warentest in den bisherigen Testreihen feststellen können. Bestandteil ihrer Prüfung ist zudem der nachgewiesene Anlageerfolg des Riester-Produkts, und dahinter steht die Frage: Wie ist der Anbieter mit den anvertrauten Geldern umgegangen?
  • Flexibilität: Hat Ihr Riester-Produkt eine Beitragsfreistellung? Sie ist immer dann wichtig, wenn sich an der Einkommenssituation des Versicherten etwas ändert, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, und er vorübergehend nicht mehr dazu in der Lage ist, die Riester-Beiträge zu leisten. Bei guten Produkten ist es dann möglich, die Zahlungen auszusetzen, ohne dass die Förderungsansprüche verloren gehen. Eine solche Beitragsfreistellung ist aber nicht bei allen Riester-Modellen automatisch gegeben.

Lohnt sich eine Riester-Rente für mich?

Unsere 5 Tipps geben Ihnen eine erste Orientierung dazu und helfen dabei, das Thema für sich selbst besser einzuordnen:

  • Tipp 1: Fokussieren

    Früher war es üblich, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen, um gleichzeitig die Familie abzusichern und für die eigene Rente vorzusorgen. Deshalb bestand die Kapitallebensversicherung aus zwei Komponenten: einer Risikolebensversicherung zugunsten der Familie im Todesfall und einem Sparvertrag für die eigene Altersvorsorge. Allerdings sind die Rückkaufwerte bei Kapitallebensversicherungen mit der Zeit immer mehr gesunken. Verbraucherschützer raten inzwischen von dieser Form der Vorsorge dringend ab.

    Stattdessen empfiehlt es sich, für beide Ziele zwei separate Produkte abzuschließen. Für die familiäre Vorsorge bietet sich beispielsweise eine einzelne Risikolebensversicherung an, deren Beiträge meist relativ niedrig sind. Für die eigene Zukunft ist es wichtig, effektiv Vermögen aufzubauen. Das kann zum Beispiel mit Hilfe eines rentablen Riester-Banksparplans in Angriff genommen werden. Für viele ist er die beste Altersvorsorge, in jedem Fall aber die flexibelste Form aller Riester-Varianten.

  • Bereit für eine dauerhafte Beziehung?

    Ein Riester-Vertrag lohnt nur, wenn er bis zum Ende bedient wird. Wer eher aussteigt, muss Steuervorteile und staatliche Förderungen zurückzahlen, hat die Abschlussgebühren umsonst gezahlt und macht insgesamt viel Minus. Wer dann noch eher als geplant in den Ruhestand geht, wird in finanzieller Hinsicht doppelt bestraft: Weil er über einen kürzeren Zeitraum einzahlt und länger von der Rente profitieren möchte, sinkt der monatliche Auszahlungsbetrag erheblich.

  • Aus wenig mach viel

    Grundsätzlich lässt sich sagen: Für Geringverdiener, Alleinerziehende und Familien mit Kindern lohnt sich Riester in der Regel immer. Durch die im Vergleich zur staatlichen Förderung relativ geringen Prämien und die Kinderzulage ist bei diesen Zielgruppen eine rentable Altersvorsorge möglich. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Wer später weniger als 700 € gesetzliche Rente erwartet und deshalb voraussichtlich zusätzliche Sozialleistungen empfangen muss, hat dann nur noch wenig von seiner Riester-Rente, weil sie mit den Sozialleistungen verrechnet wird.

  • Je jünger, je lieber

    Je jünger man beim Abschluss einer Riester-Rente ist, desto besser und lohnender ist das Rentenmodell. So erhalten unter 25-Jährige durch Riester einmalig 200 € extra vom Staat.

  • Information vor Aktion

    Besonders für die Riester-Rente gilt: Die beste Altersvorsorge findet sich nicht ohne Fleiß. Wichtig ist, die verschiedenen Produkte zu kennen. Ist die Wahl auf eines gefallen und wurden verschiedene Anbieter angefragt, sollte der finale Vertrag auf Herz und Nieren geprüft werden. Beispielsweise sind variable Zinssätze und die in Zukunft sinkende Kaufkraft zu bedenken. Sie können die Rendite schmälern, weil die eingezahlten Beiträge so höher als die Auszahlungen sein können.

Welche Alternativen gibt es zur Riester-Rente?

Eine Alternative zur Riester-Rente bietet die gewöhnliche private Rentenversicherung. Dabei garantieren die Anbieter zwar nur einen Teil der Einzahlungen, dafür kann die Rendite hoch sein, und eine Auszahlung des Gesamtguthabens ist möglich.

Besonders für Selbstständige ist die Basisrente geeignet. Bei dieser auch als Rürup Rente bekannten Vorsorge können Einzahlungen bis zu 20.000 € pro Jahr steuerlich anteilig abgesetzt werden. Auch sie wird also staatlich gefördert. Zudem werden in der Ansparphase keine Steuern erhoben. Flexible Ein- und Auszahlungen sind im Gegensatz zur Riester-Rente möglich.

Bei der Entscheidung für ein passendes Rentenmodell helfen Ihnen unsere Spezialisten für Versicherungen gern weiter. Sie erklären Ihnen nicht nur noch einmal genau, wie Riester funktioniert, sondern stellen Ihnen auch die verschiedenen Möglichkeiten genau vor und vergleichen für Sie die verschiedenen Anbieter.

FAQ-Riester-Rente

  • Warum wurde die Riester-Rente entwickelt?

    Die gesetzliche Rente wurde im Jahre 2000/2001 im Zuge der damaligen Rentenform gesenkt. Um diese Rentenlücke zu schließen, wurde die staatlich geförderte Riester-Rente entwickelt. Für den Ausgleich dieser neu entstehenden Rentenlücke wurde das Modell der staatlich geförderten Riester-Rente entwickelt. Da jedoch die Rente im Durchschnitt nur knapp 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens beträgt, bleibt auch trotz Riester-Rente weiterhin eine Versorgungslücke bestehen. Zur Schließung dieser Versorgungslücken bieten viele Versicherer private Rentenversicherungen an. Bei Dr. Klein finden Sie diese Angebote im „Privaten Rentenversicherung Vergleich“.

  • Wann muss ich den Antrag auf Riester Förderung spätestens stellen?

    Um die Zulage für ein bestimmtes Jahr zu erhalten, muss der "Antrag auf Altersvorsorgezulage" spätestens zum Ende des übernächsten Jahres Ihrer Versicherung vorliegen. Möchten Sie also die Riester Förderung für das Jahr 2022 erhalten, läuft die Einreichungsfrist am 31.12.2024 ab.

    Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem Versicherer. Unser Tipp: Richten Sie einen Dauerzulagenantrag ein. So müssen Sie die Förderung nicht jedes Jahr aufs Neue beantragen.

  • Kann die Riester-Rente flexibel ausgezahlt werden?

    Ja, Sie können die Auszahlung der Riester-Rente individuell gestalten. Sie müssen nur sicherstellen, dass 10 % des ursprünglichen Guthabens mit 85 Jahren noch für die lebenslange Rente zur Verfügung stehen.

  • Ist eine einmalige Auszahlung bei der Riester-Rente möglich?

    Die einmalige Auszahlung ist bei der Riester-Rente nicht möglich – der Staat lässt nur monatliche Rentenzahlungen zu. Falls Sie einen Einmalbetrag wünschen, empfehlen wir Ihnen eine private Rentenversicherung.

  • Ist bei der Riester-Rente ein Anbieterwechsel möglich?

    Ja, bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich. Das Guthaben des alten Vertrages wird dabei auf den neuen Vertrag übertragen. Aber: Sie können den Vertrag nicht abtreten oder verpfänden lassen.

  • Kann ich meinen Vertrag der Riester-Rente kündigen?

    Ja, Sie können Ihren Riester-Rentenvertrag grundsätzlich kündigen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten:

    • Staatliche Zulagen und Steuervorteile: Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen, müssen Sie in der Regel die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Diese Förderungen wurden Ihnen unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie das angesparte Kapital zur Altersvorsorge verwenden.
    • Rückkaufswert: Bei einer Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Riester-Rente, der in der Regel niedriger ist als die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge, besonders wenn die Kündigung in den ersten Jahren erfolgt. Dies liegt daran, dass Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen werden.

    Eine Alternative ist die Beitragsfreistellung. Dabei bleiben die bisher erworbenen Zulagen und Steuervorteile erhalten, Sie zahlen einfach keine neuen Beiträge mehr ein.

    Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie sich direkt an den Anbieter Ihres Riester-Vertrages wenden und sich über das genaue Prozedere informieren. Es ist auch ratsam, sich vor einer Kündigung fachlich beraten zu lassen, zum Beispiel von einem ungebundenen Finanzberater wie Dr. Klein oder der Verbraucherzentrale. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Konsequenzen Ihrer Entscheidung vollständig verstehen und die für Sie beste Wahl treffen.

  • Macht die Riester-Rente Sinn, wenn ich als Rentner im Ausland lebe?

    Die Riester-Rente ist nicht zweckmäßig, wenn Sie planen, sich in Ihre Auslandsimmobilien zurückzuziehen oder anderweitig Ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Das hat steuerliche Gründe: Der Staat bietet während der Ansparphase Anreize, besteuert jedoch während der Auszahlphase Ihre monatlichen Rentenzahlungen. Sie müssten also alle vorher erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen, wenn Sie aus Deutschland wegziehen.


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FAQs – Häufig gestellte Fragen
  • Warum wurde die Riester Rente entwickelt?
  • Wie ist bei der Riester Rente die Besteuerung geregelt?
  • Ist bei der Riester Rente ein Anbieterwechsel möglich?
  • Wie ist bei Riester die staatliche Förderung geregelt?
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Was Sie zur Riester Rente wissen sollten
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Wie Sie mit Riester Ihre Altersvorsorge gestalten, zeigen wir im Ratgeber.

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