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Die Leistungen im Rechtsschutz

Für welche Kosten kommt die Rechtsschutzversicherung auf? Erfahren Sie, welche Leistungen im Rechtsschutz versichert und welche Schäden ausgeschlossen sind.

Die Leistungen im Rechtsschutz

Leistungen im Rechtsschutz: Der Leistungsumfang der Versicherung

Wer Recht hat, möchte auch Recht bekommen. In vielen Fällen ist dafür aber ein Gerichtsverfahren notwendig, für das oft hohe Kosten anfallen. Das schreckt viele von der Durchsetzung ihres Rechts ab. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, seine Forderungen auch durchsetzen zu können. Doch wer und was ist eigentlich versichert?

Die Leistungen für Ihren Rechtsschutz sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Prüfen Sie deshalb am besten schon vor Abschluss des Vertrages, welche Leistungen Ihr Rechtsschutz beinhaltet und welche Versicherungsfälle ausgeschlossen werden.

Folgende Leistungen sind im Rechtsschutz in der Regel inklusive:

  • Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
  • Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Kosten für Sachverständige und Zeugen
  • Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind
  • Kautionsstellung bei Strafsachen
  • Verfahren im Ausland: Übersetzungen (notwendige Unterlagen) und Kautionsstellung bei Strafsachen bis zur im Vertrag geregelten Versicherungssumme Leistungen im Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt auch bei Ihren Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Mittelmeer-Anliegerstaaten. Manche Versicherer leisten zusätzlich auf Madeira und den Kanarischen Inseln. Außerhalb dieser Gebiete gilt für Sie in der Regel ein Rechtsschutz für bis zu sechs Wochen dauernde Auslandsaufenthalte.

Welche Leistungen der Rechtsschutz nicht abdeckt

Nicht immer werden die Kosten für Rechtsstreitigkeiten von der Versicherung übernommen. Wird der Leistungsfall abgelehnt, müssen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Informieren Sie sich deshalb am besten rechtzeitig, welche Leistungen von Ihrem Versicherer ausgeschlossen werden.

Diese Leistungen deckt der Rechtsschutz grundsätzlich nicht ab:

  • Geldbußen und Geldstrafen
  • Vorsätzlich begangene Taten
  • Baustreitigkeiten, Scheidungsstreitigkeiten
  • Spezielle Verfahrensarten: zum Beispiel Verfassungsgericht und internationale Gerichtshöfe
  • Streitfälle, deren Beginn/Anbahnung vor Versicherungsbeginn liegt
  • Bestimmte Fälle, bei denen zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit nicht mindestens drei Monate Wartezeit liegen 

Diese Personen sind im Rechtsschutz mitversichert

Als Versicherungsnehmer sind zunächst natürlich Sie selbst rechtschutzversichert. Wenn Sie keinen ausdrücklichen Singletarif abgeschlossen haben, sind zusätzlich auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder im Rechtsschutz mitversichert. Dies gilt, solange Ihre Kinder minderjährig bzw. volljährig sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden und unverheiratet sind. Auf Ihren Wunsch wird auch Ihr nicht ehelicher Lebenspartner im Rechtsschutz mitversichert.

Zudem können bei den einzelnen Rechtsschutzversicherungen zusätzliche Personen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Wer genau mitversichert werden soll, lässt sich im Versicherungsschein festlegen. Gern beraten Sie unsere Spezialisten für Versicherungen zu den verschiedenen Tarifen und Leistungen im Rechtsschutz.

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