Die Laufzeit Ihrer Bauleistungsversicherung
Warum brauche ich eine Bauleistungsversicherung? Alles über den Leistungsumfang und die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erfahren Sie in unserem Artikel.

Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung ist begrenzt
Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung endet entweder mit Ablauf der Bauzeit oder spätestens nach zwei Jahren. Die Haftung des Versicherers erlischt bei Hochbauten wie Gebäuden in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Gebrauchsabnahme der zuständigen Baubehörde. Bei Tiefbauten wie zum Beispiel einem Tunnel erlischt sie üblicherweise mit Abnahme des Objekts. Den Versicherungsbeitrag für eine Bauleistungsversicherung müssen Sie nur einmal zahlen.
Sollte sich die Fertigstellung der Bauarbeiten verzögern, müssen Sie dies dem Versicherer melden. In solchen Fällen ist eine Laufzeitverlängerung der Bauleistungsversicherung gegen eine einmalige Zahlung in den meisten Fällen problemlos möglich.
Der Leistungsumfang der Bauleistungsversicherung
Während der Laufzeit einer Bauleistungsversicherung sind versichert:
- Alle Bauleistungen, auch Eigenleistungen
- Alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster
- Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen
In einer Bauleistungsversicherung sind nicht versichert:
- Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte und Handwerkszeug
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren
- Reine Leistungsmängel wie Pfuscharbeit
- Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
Generell können Sie nur Neubauten sowie An- und Umbauten von Gebäuden versichern. Sanierungsarbeiten an einem Altbauobjekt sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
So berechnet sich die Versicherungssumme
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme für Ihre Bauleistungsversicherung sind die gesamten Herstellungskosten des Gebäudes relevant. Dazu zählen Baustoffe und Bauteile, Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze sowie alle wesentlichen Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände. Zusätzlich werden auch alle Werte der Lieferungen von Bauleistungen berücksichtigt – auch Ihre Eigenleistungen als Bauherr. Baunebenkosten wie Architektenhonorare sowie Grundstücks- und Erschließungskosten dürfen nicht mit in die Berechnung einfließen.
Schutz der Bauleistungsversicherung ergänzen
Während der Laufzeit der Bauleistungsversicherung sind Sachschäden am Rohbau finanziell abgedeckt. Was aber, wenn es zu Personenschäden auf Ihrer Baustelle kommt? Hier springt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen durch Schäden an Dritten und ist deshalb ein Muss für jeden Bauherren. Kommt es zu einem Brand, hilft die Feuerrohbauversicherung. Diese ist in der Gebäudeversicherung enthalten und sollte bereits vor dem Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden.
Welche Versicherung für Ihre Baupläne wichtig sind, erfahren Sie bei unseren Spezialisten für Versicherungen. Auch den Vergleich der verschiedenen Anbieter übernehmen wir gern für Sie und finden so eine günstige Absicherung für Ihr Bauvorhaben.
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