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Was passiert mit dem Kredit nach einer Trennung?

Viele Ehepaare nehmen gemeinsam einen Kredit auf, beispielsweise um ein Auto zu finanzieren oder neue Möbel anzuschaffen. Aber was geschieht mit diesem Kredit, wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt? Das kommt ganz darauf an, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Steht die Unterschrift nur eines Ehepartners unter dem Vertrag, so ist auch nur dieser verpflichtet, das geliehene Geld zurückzuzahlen. Auch wenn in der Ehe ein Zugewinn erwirtschaftet wurde, ist der andere Ehepartner davon befreit, den Kredit nach der Trennung mit zu tilgen.

Handelt es sich um Schulden aus einem Dispokredit für das gemeinsame Konto, müssen auch nach einer Trennung beide Ehepartner für den Ausgleich der Schulden sorgen.

Wenn der Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben wurde

Haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, haften auch beide für die entstandenen Schulden. Man spricht dann von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Das bedeutet, dass der Ratenkredit auch nach der Scheidung von mindestens einem der Kreditnehmer bedient werden muss. Zahlt der Ex-Partner nicht mehr, kann die Bank somit die Schulden von Ihnen einfordern.

Ändern lässt sich dies nur, wenn Sie den Kredit umschreiben lassen. Sie können dann den Kreditvertrag in Absprache mit der Bank dahingehend ändern lassen, dass – auch nach der Trennung – nur noch ein Ehepartner verpflichtet ist, den Kredit zu tilgen.

Haben Sie einen gemeinsamen Kredit für eine Baufinanzierung aufgenommen und stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, haften auch beide nach der Trennung für den aufgenommenen Kredit – auch, wenn nur einer den Vertrag unterschrieben hat. Sie können aber mit dem Einverständnis der Bank eine Schuldhaftentlassung bei Trennung vereinbaren: Dabei übernimmt ein Kreditnehmer den Eigentumsanteil des anderen. Voraussetzung der Bank ist dabei, dass der neue Alleineigentümer den Kredit auch nach der Scheidung finanziell stemmen kann.

Wenn eine Bürgschaft eingegangen wurde

Bei einem Kredit mit Bürgen haftet der Bürge auch nach einer Trennung oder Scheidung für die Kreditschulden des Ex-Partners. Kommt dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nach, muss der Bürge den Kredit weiter abbezahlen – egal, ob das noch in der Ehe oder nach der Trennung geschieht. Auch hier kann nur durch eine Schuldhaftentlassung vereinbart werden, dass bei einer Trennung die Bürgschaft aufgehoben wird und der Bürge nicht mehr für die Zahlungsverbindlichkeiten haftbar gemacht werden kann.

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