Beim Abschluss des Vertrages bestimmen Sie die Dauer der sogenannten „Aufschubzeit“. Dabei geben Sie für die Auszahlung der privaten Rentenversicherung an, in wie vielen Jahren mit den Zahlungen der monatlichen Rente zur Altersvorsorge begonnen werden soll. Angenommen, Sie sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 35 Jahre alt und legen eine Aufschubzeit von 30 Jahren fest, dann starten Ihre Rentenzahlungen, sobald Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben.
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