Witwenrente: Voraussetzungen, Anspruch und Berechnung

Hinterbliebene informiert sich über ihren Anspruch auf Witwenrente
Redakteurin Viviane Ohlinger
Viviane Ohlinger
  • 4 Min.
  • 01.12.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Witwenrente sichert Hinterbliebene nach dem Tod des Ehepartners finanziell ab.
  • Unterschieden wird zwischen der kleinen Witwenrente und der großen Witwenrente.
  • Ein Anspruch auf Witwenrente entsteht bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft, einer erfüllten Wartezeit des Verstorbenen und bestimmten persönlichen Voraussetzungen wie Alter oder Kindererziehung.
  • Die Höhe der Witwenrente hängt vom Rentenanspruch des verstorbenen Partners, dem Sterbedatum und dem eigenem Einkommen ab.
  • Sowohl Vorschuss als auch Witwenrente müssen aktiv beantragt werden.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird Hinterbliebenen nach dem Tod eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gezahlt und soll dessen Einkommensverlust ausgleichen. Ziel ist es, den eigenen Lebensstandard auch nach dem Tod des Partners zu erhalten. 

Welche Formen der Witwenrente gibt es?

Es gibt 2 Hauptformen der Witwenrente. Deren Auszahlung hängt maßgeblich vom Alter, einer eventuellen Erwerbsminderung und Kindererziehung der hinterbliebenen Person ab.

  1. Kleine Witwenrente
    Die kleine Witwenrente wird ausgezahlt, wenn der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes nicht erwerbsgemindert und keine Kinder zu erziehen hat. Sie beträgt in der Regel 25 % der Rente, die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bezog oder bezogen hätte. Die Bezugsdauer ist auf 2 Jahre begrenzt. Eine längere beziehungsweise unbefristete Zahlung wird gegebenenfalls gezahlt, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde oder einer der Partner vor 1962 geboren ist.
  2. Große Witwenrente
    Eine Auszahlung der großen Witwenrente erfolgt, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben. Diese liegt aktuell bei 46 Jahren und 6 Monaten (Stand 2026). Alternativ gelten auch die Erziehung eigener oder Stiefkinder unter 18 Jahren oder eine Erwerbsminderung als Voraussetzung für den Bezug der Hinterbliebenenrente. Sie erhalten 55 % der Rente des Verstorbenen. Bei einer Heirat vor 2002 werden 60 % der Rente ausgezahlt. Die Bezugsdauer der großen Witwenrente ist unbefristet.

Der Anspruch auf Witwenrente endet bei einer Wiederheirat.

Was sind die Voraussetzungen für die Witwenrente?

Damit Angehörige eine Witwenrente erhalten, müssen sie verschiedene Anforderungen erfüllen:

  1. Es bestand eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft.
    Die Witwenrente wird nur an den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gezahlt. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft berechtigt nicht zum Anspruch einer Witwenrente.
  2. Die Ehe hat eine Mindestdauer überstanden.
    Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben, damit in der Regel ein Anspruch auf die große Witwenrente besteht. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise bei Tod durch einen Unfall oder bei gemeinsamer Kindererziehung.
  3. Der Verstorbene hat die allgemeine Wartepflicht erfüllt.
    Damit der hinterbliebene Ehepartner die Witwenrente erhalten kann, muss der Verstorbene entweder bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens 5 Jahre lang rentenversichert gewesen sein.
  4. Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
    Um eine große Witwenrente zu erhalten, muss der hinterbliebene Ehepartner mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt sein (Stand 2026). Alternativ können die Voraussetzungen für die große Witwenrente auch durch eine Erwerbsminderung oder die Kindererziehung erfüllt sein.
  5. Eine bestehende Rente wird auf die Witwenrente angerechnet.
    Bezieht der Hinterbliebene eine eigene Rente oder ein eigenes Einkommen, kann sich dies auf die Höhe der Witwenrente auswirken.

Welchen Einfluss hat das Sterbedatum auf die Witwenrente?

Das Sterbedatum hat Einfluss auf den Beginn, etwaige Abschläge sowie die Höhe der Witwenrente in den ersten 3 Monaten. Hat der Verstorbene beispielsweise bereits eine Rente bezogen, wird dessen Rente im Sterbemonat noch voll ausbezahlt. In den darauffolgenden 3 Monaten – dem so genannten Sterbevierteljahr – wird die Witwenrente in der vollen Höhe ausgezahlt ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. Hat der verstorbene Partner noch keine Rente bezogen, beginnt die Witwenrente mit dem Todestag. 

Auch das Alter zum Todeszeitpunkt ist ein entscheidender Faktor dafür, ob die Witwenrente voll oder mit Abschlägen gezahlt wird. Verstirbt der Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr, wird die Witwenrente nur mit Abschlägen ausgezahlt. Die Kürzung beträgt 0,3 % für jeden Monat, den der Todesfall vor Erreichen dieser Altersgrenze liegt. Bei einem Sterbedatum vor dem 62. Geburtstag werden pauschal 10,8 % von der Witwenrente abgezogen.

Einen indirekten Einfluss auf die Witwenrente hat zudem das Todesjahr, denn für den Bezug der großen Witwenrente gelten Altersgrenzen. Die Grenze liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten und wird schrittweise auf 47 Jahre im Jahr 2029 angehoben.

Wie berechnet sich die Witwenrente?

Die Witwenrente wird aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners berechnet. Sie beträgt im Sterbevierteljahr 100 %. Ab dem 4. Monat erhalten Sie dann eine anteilige Rente von 25 % bei einer kleinen Witwenrente und 55 % bei einer großen Witwenrente (60 % bei einer Heirat vor 2002 bzw. einer der Ehepartner wurde vor 1962 geboren). Für gemeinsame Kinder unter 18 Jahren erhalten Sie einen Zuschlag auf die Rente. 

Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Dafür wird zunächst ein allgemeiner Freibeitrag vom Nettoeinkommen abgezogen, dieser beträgt aktuell 1.076,86 €. Zusätzlich kommt ein Freibetrag für Kinder unter 18 hinzu (derzeit: 228,42 €). Nach Abzug der Freibeträge werden schließlich 40 % des Restbetrages von der Witwenrente abgezogen.

Ein Beispiel für die Freibeträge der Witwenrente bis Juni 2026:

Hinterbliebene ohne Kinder1.076,86 € monatlich
Hinterbliebene mit 1 Kind1.305,28 € monatlich
Hinterbliebene mit 2 Kindern1.533,71 € monatlich
Hinterbliebene mit 3 Kindern1.762,12 € monatlich

Liegt das eigene Einkommen unter dem Freibetrag, wird die Witwenrente voll ausbezahlt. Als Berechnungsgröße dient dabei nicht das aktuelle Monatseinkommen, sondern das Nettoeinkommen des vorherigen Kalenderjahres.

Auch die eigene Rente zählt als Einkommen und wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Wie erhalte ich den Vorschuss auf Witwenrente?

War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, kann ein Vorschuss auf die Witwenrente beantragt werden. Die Auszahlung des Vorschusses geschieht nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Hierfür gilt eine 4-Wochen-Frist, die ab dem Todestag läuft. Oftmals informieren Bestattungsunternehmen über diesen Anspruch und übernehmen sogar die Beantragung, sofern bestimmte Unterlagen vorliegen. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, diese Aufgabe an das Bestattungsinstitut zu übertragen, müssen Sie den Antrag beim Rentenservice der Deutschen Post selbst stellen. 

Zusätzlich zum Antrag auf den Vorschuss muss außerdem ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der gezahlte Vorschuss wird dann bei der Bewilligung der Hinterbliebenenrente verrechnet. Dadurch wird eine doppelte Rentenzahlung für die ersten 3 Monate vermieden. 

Wie hoch ist der Vorschuss?

Hinterbliebene haben Anspruch darauf, die Rente des Verstorbenen 3 Monate lang (im so genannten Sterbevierteljahr) in voller Höhe weiterzubeziehen. Die Rente wird dabei in voller Höhe und in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Diese Regelung gilt sowohl für die große als auch für die kleine Witwenrente.

Der Monat des Sterbedatums zählt dabei nicht mit. Ist der Angehörige beispielsweise am 3. Dezember verstorben, bekommt die hinterbliebene Person die volle Rente noch für Januar, Februar und März ausbezahlt. Im Dezember erhält der Verstorbene selbst noch seine übliche Rente, gleichzeitig endet mit diesem Monat sein eigener Rentenanspruch. 

Welche Unterlagen sind für den Antrag auf den Vorschuss nötig?

Damit das Bestattungsinstitut den Vorschuss in Ihrem Namen beantragen kann, sind folgende Informationen und Unterlagen notwendig: 

  • Der Personalausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um Personalien erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie hinterher zurück)
  • Der Sozialversicherungsausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um die Rentenversicherungsnummer erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie anschließend zurück)
  • Die Kontonummer der künftig bezugsberechtigten Person (IBAN & BIC)
  • Die Heiratsurkunde (Stammbuch) bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Ggf. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern (Stammbuch)
  • Die Rentenversicherungsnummer der verstorbenen Person und des Antragstellers
  • Ggf. schriftliche Vollmacht, mit der Sie das Bestattungsinstitut dazu ermächtigen, den Antrag für Sie zu stellen

Eine Sterbeurkunde liegt zum Zeitpunkt der Beantragung in der Regel noch nicht vor, denn diese muss ebenfalls erst beantragt werden, was mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Im Normalfall übernimmt das Bestattungsinstitut auch dies und reicht die Sterbeurkunde gemeinsam mit den restlichen Unterlagen beim Rentenservice der Deutschen Post ein.

Wie beantrage ich die Witwenrente?

Haben Sie den Vorschuss beantragt, gilt Ihr Anspruch auf die spätere Witwenrente als gewahrt. Dennoch ist es notwendig, auch hierfür noch mal einen gesonderten Antrag zu stellen. Um die volle Witwenrente rückwirkend zu erhalten, sollten Sie diese innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Partners beantragen. Andernfalls beginnt die Zahlung der Rente erst ab dem Monat der Antragsstellung. Hierzu wenden Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder füllen das Online-Formular zur Witwenrente aus.

Um die Witwenrente beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Unterlagen und Informationen einreichen, die entweder den Antragsteller und / oder die verstorbene Person betreffen:

  • Den Personalausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um Personalien erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie hinterher zurück)
  • Den Sozialversicherungsausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um die Rentenversicherungsnummer erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie anschließend zurück)
  • Die Kontonummer der künftig bezugsberechtigten Person (IBAN & BIC)
  • Die Steueridentifikationsnummer der verstorbenen Person und des Antragstellers (11-stellig)
  • Die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (erhalten Sie beim Standesamt der zuständigen Gemeinde nach Vorlage des Totenscheins, der vom Arzt ausgestellt wurde)
  • Die Heiratsurkunde (Stammbuch) bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern (Stammbuch)
  • ggf. Nachweise über Erziehungszeiten / Anrechnungszeiten
  • Falls die verstorbene Person und / oder der Antragsteller bereits Rente bezogen hat: den jeweils letzten Rentenbescheid
  • Falls der Antragsteller noch erwerbstätig ist: die letzten Einkommensnachweise
  • Sämtliche Rentenunterlagen der verstorbenen Person und des Antragstellers, inklusive Versicherungsverlauf
  • Nachweise über eine ggf. vorhandene Betriebsrente der verstorbenen Person
  • Ausbildungsnachweichweise (Zeugnisse) der verstorbenen Person und des Antragstellers
  • Krankenversicherungsnachweis des Antragstellers
  • ggf. Wehrdienstausweis der verstorbenen Person
  • ggf. Vertriebenenausweis / Flüchtlingsausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers
  • Schriftliche Vollmacht, falls die Beantragung von einer anderen Person in Vertretung für den Antragsteller vorgenommen werden soll (liegt eine notarielle Generalvollmacht vor, ist eine erneute schriftliche Vollmacht nicht notwendig)

Welche weitere Absicherung ist wichtig?

Zwar erhalten Sie in den ersten 3 Monaten die vollen Rentenbezüge der verstorbenen Person, aber der spätere Witwenrentenanspruch beläuft sich gerade mal auf 25 %, 55 % oder maximal 60 %. Damit reicht die staatliche Fürsorge normalerweise kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Betroffenen sehen sich dann nicht nur mit der emotionalen Belastung des Todes eines geliebten Menschen konfrontiert, sondern geraten auch in finanzielle Not. Ein zweites Standbein ist deshalb in Sachen Vorsorge sehr wichtig. Unser Rat: Schließen Sie noch zu Lebzeiten eine Risikolebensversicherung ab.

Am besten gegenseitig: Sie für Ihren Partner und Ihr Partner für Sie. Die Risikolebensversicherung ist ausschließlich auf den Todesfall ausgelegt und leistet auch nur dann. Dafür können Sie die Höhe der Versicherungssumme selbst festlegen und genau auf Ihre finanziellen Bedürfnisse abstimmen. Vergessen Sie nicht: Der Witwenrenten-Vorschuss wird zwar unverzüglich ausbezahlt, dafür dauert es mindestens 8 Wochen, bis Sie den Witwenrenten-Bescheid in Händen halten. Eine Risikolebensversicherung zahlt in der Regel schnell aus, sodass Sie mit der Versicherungssumme die Zwischenzeit überbrücken und beispielsweise Bestattungsgebühren und laufende Kosten begleichen können.

Nutzen Sie gern auch unseren Versicherungscheck, um herauszufinden, welche Vorsorge zu Ihnen passt. Unsere Spezialisten für Versicherung analysieren im Vorfeld Ihren Bedarf, verfügen über einen umfassenden Marktüberblick in puncto Vorsorge und gehen mit Ihnen die passenden Tarife durch.

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