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Witwenrente: Weitere Standbeine schaffen durch private Vorsorge

Verstirbt ein Ehepartner, besteht in der Regel Anspruch auf Witwenrente. Die reicht aber meist kaum aus, um den Lebensstandard zu halten. Wir zeigen in diesem Artikel, wie Sie sie beantragen und zusätzlich privat vorsorgen.

Wofür die Witwenrente gedacht ist

Der Tod des Ehepartners oder eines Elternteils ist für die Hinterbliebenen ein schwerer Schicksalsschlag. In dieser Zeit möchte sich eigentlich niemand mit finanziellen Belangen auseinandersetzen müssen. Daran führt aber leider kein Weg vorbei, denn es gibt bestimmte Ansprüche, die trotzdem schnell geltend gemacht werden müssen. In erster Linie handelt es sich dabei um den Vorschuss auf die Witwenrente und die Witwenrente selbst. Beides sind staatliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die dazu dienen, Hinterbliebene finanziell zu unterstützen.

Voraussetzungen für den Vorschuss und die Witwenrente

Die Witwenrente steht ausschließlich Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern zu. Ein Anspruch auf Witwenrente besteht außerdem unter folgenden Bedingungen:

  • Der Verstorbene hat bereits selbst Rente bezogen oder mindestens fünf Jahre lang vor dem Tod in die Rentenversicherung eingezahlt.
  • Der Hinterbliebene muss mit dem Verstorbenen verheiratet oder als Lebenspartner eingetragen gewesen sein, und die Ehe oder die Lebenspartnerschaft muss zum Todeszeitpunkt rechtlich Bestand gehabt haben.
  • Die Ehe bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft muss zum Zeitpunkt des Todes mindestens 12 Monate bestanden haben.

Hinterbliebene dürfen zudem nicht wieder neu heiraten, sonst erlischt der Anspruch auf Witwenrente.

Den Witwenrenten-Vorschuss beantragen

Die Auszahlung des Vorschusses geschieht nicht automatisch, sondern muss beantragt werden, und das am besten so schnell wie möglich: Hierfür gilt eine 4-Wochen-Frist, die ab dem Todestag läuft. Oftmals informieren Bestattungsunternehmen über diesen Anspruch und übernehmen sogar die Beantragung, sofern bestimmte Unterlagen vorliegen. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, diese Aufgabe an das Bestattungsinstitut zu übertragen, müssen Sie den Antrag selbst stellen, und zwar beim Rentenservice der Deutschen Post.

Die Höhe des Vorschusses

Der Vorschuss gestaltet sich folgendermaßen: Hinterbliebene haben Anspruch darauf, die Rente des Verstorbenen drei Monate lang (im sogenannten Sterbevierteljahr) in voller Höhe weiterzubeziehen. Der Monat des Sterbedatums zählt dabei nicht mit. Ist der Angehörige beispielsweise am 01. Mai 2017 verstorben, bekommt die hinterbliebene Person die volle Rente noch für Juni, Juli und August ausbezahlt. Im Mai erhält der Verstorbene selbst noch seine übliche Rente, gleichzeitig endet mit diesem Monat sein eigener Rentenanspruch. 

Benötigte Unterlagen zur Beantragung des Vorschusses

Damit das Bestattungsinstitut den Vorschuss in Ihrem Namen beantragen kann, sind folgende Informationen und Unterlagen notwendig: 

  • Der Personalausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um Personalien erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie hinterher zurück)
  • Der Sozialversicherungsausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um die Rentenversicherungsnummer erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie anschließend zurück)
  • Die Kontonummer der künftig bezugsberechtigten Person (IBAN & BIC)
  • Die Heiratsurkunde (Stammbuch) bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Ggf. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern (Stammbuch)
  • Die Rentenversicherungsnummer der verstorbenen Person und des Antragstellers
  • Ggf. schriftliche Vollmacht, mit der Sie das Bestattungsinstitut dazu ermächtigen, den Antrag für Sie zu stellen

Eine Sterbeurkunde liegt zum Zeitpunkt der Beantragung in der Regel noch nicht vor, denn diese muss ebenfalls erst beantragt werden, was mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Im Normalfall übernimmt das Bestattungsinstitut auch dies und reicht die Sterbeurkunde gemeinsam mit den restlichen Unterlagen beim Rentenservice der Deutschen Post ein.

Die Witwenrente beantragen

Sobald Sie den Vorschuss beantragt haben, gilt Ihr Anspruch auf die spätere Witwenrente ebenfalls als gewahrt. Dennoch ist es notwendig, auch hierfür noch mal einen gesonderten Antrag zu stellen. Dafür haben Sie nun mehr Zeit, denn für die Beantragung der Witwenrente gibt es keine einzuhaltenden Fristen. Nun wenden Sie sich allerdings nicht an den Rentenservice der Deutschen Post, sondern direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Welche Dienststelle dafür zuständig ist, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Für die Witwenrente müssen Sie allerdings deutlich mehr Unterlagen einreichen als für den Vorschuss. Unser Tipp: Rufen Sie die zuständige Dienststelle vorher an und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, bevor Sie alles heraussuchen. Manche Dienststellen verlangen beispielsweise das Einreichen sämtlicher Rentenbescheide, anderen reicht es aus, die beiden aktuellsten Bescheide der verstorbenen Person und des Antragstellers vorgelegt zu bekommen.

Die Höhe der Witwenrente

Wie viel Witwenrente Sie erhalten, hängt davon ab, ob Sie Anspruch auf die "kleine" oder die "große" Witwenrente haben. Die „kleine Witwenrente“ dient einer vorübergehenden Absicherung – die Leistungen werden nur 24 Monate lang gewährt, und Ihre Höhe beläuft sich auf nur nur 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Der Gesetzgeber geht bei dieser Variante davon aus, dass der oder die Hinterbliebene nach einer Übergangszeit schnell wieder selbst für ihren Unterhalt sorgen kann.

Die große Witwenrente steht ausschließlich Personen zu, die entweder älter als 45 Jahre sind oder ein gemeinsames, noch nicht volljähriges Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. Die Höhe der großen Witwenrente beläuft sich auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Dabei gibt es eine Ausnahme: Liegt das Sterbedatum vor dem 1. Januar 2002 oder hat die Hochzeit des Antragstellers und der verstorbenen Person vor dem 1. Januar 2002 stattgefunden und kam einer der beiden vor dem 2. Januar 1962 zur Welt, beläuft sich die Höhe auf 60 Prozent. 

Benötigte Unterlagen zur Beantragung der Witwenrente

Um die Witwenrente beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Unterlagen und Informationen einreichen, die entweder den Antragsteller und / oder die verstorbene Person betreffen:

  • Den Personalausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um Personalien erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie hinterher zurück)
  • Den Sozialversicherungsausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers (um die Rentenversicherungsnummer erfassen zu können, die Ausweise erhalten Sie anschließend zurück)
  • Die Kontonummer der künftig bezugsberechtigten Person (IBAN & BIC)
  • Die Steueridentifikationsnummer der verstorbenen Person und des Antragstellers (11-stellig)
  • Die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (erhalten Sie beim Standesamt der zuständigen Gemeinde nach Vorlage des Totenscheins, der vom Arzt ausgestellt wurde)
  • Die Heiratsurkunde (Stammbuch) bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern (Stammbuch)
  • ggf. Nachweise über Erziehungszeiten / Anrechnungszeiten
  • Falls die verstorbene Person und / oder der Antragsteller bereits Rente bezogen hat: den jeweils letzten Rentenbescheid
  • Falls der Antragsteller noch erwerbstätig ist: die letzten Einkommensnachweise
  • Sämtliche Rentenunterlagen der verstorbenen Person und des Antragstellers, inklusive Versicherungsverlauf
  • Nachweise über eine ggf. vorhandene Betriebsrente der verstorbenen Person
  • Ausbildungsnachweichweise (Zeugnisse) der verstorbenen Person und des Antragstellers
  • Krankenversicherungsnachweis des Antragstellers
  • ggf. Wehrdienstausweis der verstorbenen Person
  • ggf. Vertriebenenausweis / Flüchtlingsausweis der verstorbenen Person und des Antragstellers
  • Schriftliche Vollmacht, falls die Beantragung von einer anderen Person in Vertretung für den Antragsteller vorgenommen werden soll (liegt eine notarielle Generalvollmacht vor, ist eine erneute schriftliche Vollmacht nicht notwendig)

Sicher ist sicher: Witwenrente plus private Vorsorge

Zwar erhalten Sie in den ersten drei Monaten die vollen Rentenbezüge der verstorbenen Person, aber der spätere Witwenrentenanspruch beläuft sich gerade mal auf 25, 55 oder maximal 60 Prozent. Damit reicht die staatliche Fürsorge normalerweise kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Betroffenen sehen sich dann nicht nur mit der emotionalen Belastung des Todes eines geliebten Menschen konfrontiert, sondern geraten auch in finanzielle Not. Dadurch zeigt sich: Ein zweites Standbein ist in Sachen Vorsorge sehr wichtig. Unser Rat: Schließen Sie noch zu Lebzeiten eine Risikolebensversicherung ab.

Am besten gegenseitig: Sie für Ihren Partner und Ihr Partner für Sie. Die Risikolebensversicherung ist ausschließlich auf den Todesfall ausgelegt und leistet auch nur dann. Dafür können Sie die Höhe der Versicherungssumme selbst festlegen und genau auf Ihre finanziellen Bedürfnisse abstimmen. Vergessen Sie nicht: Der Witwenrenten-Vorschuss wird zwar unverzüglich ausbezahlt, dafür dauert es mindestens acht Wochen, bis Sie den Witwenrenten-Bescheid in Händen halten. Eine Risikolebensversicherung zahlt in der Regel schnell aus, sodass Sie mit der Versicherungssumme die Zwischenzeit überbrücken und beispielsweise Bestattungsgebühren und laufende Kosten begleichen können.

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