Der Invaliditätsgrad wird durch ein ärztliches Gutachten bestimmt. Mit Hilfe der so genannten Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, die dem Invaliditätsgrad entsprechen. Daraus wird die Höhe der Leistungen errechnet, die Ihnen als Versicherter zusteht. Zum Beispiel zahlt die Unfallversicherung bei Verlust eines Daumens 20 Prozent, bei Verlust eines Auges 50 Prozent der versicherten Leistung aus.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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