Lange war es eine Hängepartie, aber nun ist es klar: Das Gebäudetyp-E-Gesetz wird auch von der neuen Bundesregierung weiter vorangetrieben. „Gebäudetyp E“ wie „einfach“ – wird Bauen nun tatsächlich so easy? Expertenmeinungen zu den Auswirkungen.
Bauen soll unkomplizierter und günstiger werden: so das Ziel des „Gebäudetyp-E-Gesetzes“. Das E steht für „einfach“ oder „experimentell“. In der Praxis heißt das, dass Bauherren beim Gebäudetyp E auf die Einhaltung sogenannter Komfortstandards verzichten können, die für die Sicherheit des Gebäudes – also etwa Brandschutz oder Statik – nicht relevant sind. Der Gesetzentwurf hatte es zwar Anfang November 2024 durch das Bundeskabinett geschafft, allerdings ist die Neuregelung aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition nicht mehr beschlossen worden.
Nach zähem Ringen ist jetzt entschieden: Auch die neue Regierung wird den Gebäudetyp E voranbringen. So steht es im frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag: „Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert […] Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.“ Die Bundesregierung wolle dadurch „Beschleunigungspotenziale heben.“ Wie ist dies nun zu bewerten und welche (Aus-)Wirkung wird es haben?
„Rund ums Bauen existieren weit über 3.000 DIN-Normen, sowie behördliche Richtlinien und Regeln. Das alles verteuert den Wohnungsbau und bremst Investierende und Kaufende gleichermaßen. Wenn nun das Abweichen von anerkannten Regeln der Technik in Zukunft keinen Mangel mehr darstellt, dann kann das dem Neubau Schwung geben. Fachleute schätzen, dass sich mit dem Gebäudetyp E bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten einsparen ließen. Verbände und das Handwerk sind eher skeptisch. Ansätze, um das Bauen wieder schneller und günstiger zu machen sind da, aber sie gehen noch nicht weit genug.“
Florian Pfaffinger, Mitglied des Expertenrats von Dr. Klein
„Auch wenn das Gebäudetyp-E-Gesetz noch nicht verabschiedet ist, so ist Planen und Bauen nach dem Gedanken des Gebäudetyps E auch heute schon möglich. Auswirkungen auf den Versicherungsschutz gibt es dabei meines Erachtens kaum. Die Versicherbarkeit ist beim Neubau grundsätzlich ein geringeres Problem – zumal die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, von den Neuregelungen des Gebäudetyp E unberührt bleiben. Ob und wie Versicherer das bei ihrer Tarifkalkulation berücksichtigen, ist aber aktuell noch nicht absehbar.
Arno Kahl, Leiter des Versicherungsbereichs bei Dr. Klein
In der öffentlichen Debatte reichen die Bewertungen von „wichtige Reform“ bis „Rohrkrepierer“. In der Umsetzung gilt es noch einige offene Fragen und Unklarheiten, insbesondere rund um das Thema Haftung, zu beseitigen, damit der Gebäudetyp E auch für „E wie Erfolg“ steht.