Bundeshaushalt 2025: Etat des Bundesbauministeriums wächst
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni den Bundeshaushalt 2025 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Künftig wird stärker in den Bereich Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen investiert. Was bedeutet das für Immobilienkaufende?
Antrieb für den Bau-Turbo: Trendwende durch Rekordinvestition
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhält 2025 einen größeren Etat: Die Mittel steigen von 6,7 Milliarden Euro in 2024 auf 7,4 Milliarden Euro in 2025 und auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. Damit soll eine Vielzahl unterschiedlicher Bauprojekte vorangetrieben werden, unter anderem die sukzessive Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus sowie die Unterstützung von Kommunen bei der energetischen Modernisierung und Sanierung von Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Besonders interessant ist für Immobilienkäuferinnen und -käufer, mit welcher staatlichen Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum zu rechnen ist. Welche Förderprogramme wird es weiterhin geben und in welchem Umfang? Hierzu gab das Kabinett bei der Vorlage des Haushalts die geplanten Budgets bekannt.
Höhe der Fördermittel für Neubau- und Sanierungsprogramme stehen fest
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat sich die schwarz-rote Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Förderlandschaft im Wohnungsbau zu verschlanken. Künftig differenziert sie zwischen zwei Themenbereichen: Neubau und Sanierung.
Die finanziellen Mittel für die Neubauprogramme richten sich an angehende Bauherrinnen und Bauherren und umfassen in diesem und dem kommenden Jahr folgende Höhen: Klimafreundlicher Neubau (2025 und 2026 jeweils 1,1 Milliarden Euro), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (2025 und 2026 jeweils 650 Millionen Euro) und Wohneigentumsförderung für Familien (2025 und 2026 jeweils 250 Millionen Euro). Wer nicht neu bauen möchte oder kann, stattdessen aber eine Immobilie aus dem Bestand erwerben will, für den hält der Bund Fördermittel für folgende Sanierungsprogramme bereit: Jung kauft Alt (2025 und 2026 jeweils 350 Millionen Euro) und "Gewerbe zu Wohnen" (geplant ist ein unterjähriger Start in 2025 mit 60 Millionen Euro und 2026 mit 360 Millionen Euro).
Um zu prüfen, ob eine staatliche Förderung als zusätzlicher Finanzierungsbaustein infrage kommt, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen. So sind künftige Antragsstellende über mögliche neue Anforderungen informiert und können notwendige Unterlagen bereits früh zusammentragen, damit sie beim Immobilienkauf von den Programmen profitieren können.