1. Die Zahlung des Darlehensnehmers zur Rückführung des Darlehen nennt man Tilgung. Dieser wird normalerweise als Prozentsatz angegeben.
2. Der gleich bleibende Beitrag (in Promille angegeben), der erforderlich ist, um ein Bauspardarlehen in vereinbarter Zeit zurückzahlen zu können, wird als Tilgungsbeitrag bezeichnet. Die Höhe des Tilgungsbeitrags hängt dabei vom gewählten Tarif ab.