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Vorfälligkeitsentschädigung bei der Baufinanzierung sinnvoll?

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird von Banken und anderen Kreditgebern erhoben, wenn ein Darlehen, abgesichert durch eine Hypothek oder Grundschuld, vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird. Ist die Zinsbindung jedoch länger als zehn Jahre, so kann mit einer Frist von sechs Monaten zehn Jahre nach Vollauszahlung gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird. Wie hoch eine solche Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem individuellen Fall ungefähr wäre, können Sie ganz einfach mit unserem Vorfälligkeitsrechner ausrechnen.

Wann ist ein Darlehen kündbar?

Neben der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit nach zehn Jahren Zinsbindung gibt es bei Immobiliendarlehen nur zwei gesetzlich anerkannte Fälle, die Sie als Kunde zur Kündigung berechtigen: Der Verkauf der Immobilie und die Nutzung der Immobilie zur Absicherung eines zusätzlich benötigten Kredites. Doch auch hier fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. In jedem anderen Fall der Kreditkündigung hat die Bank die Möglichkeit, diese Kündigung abzulehnen!

"Versicherung" gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Seit kurzem sind verschiedene Angebote zur Absicherung gegen die Vorfälligkeitsentschädigung auf dem Markt. Einige Anbieter arbeiten mit einem Zinssatz, der um 0,45 % höher ist, als der Zinssatz für ein Darlehen ohne diese Absicherung. Andere Kreditgeber bieten dem Kunden an, eine einmalige Zahlung zu leisten und somit von der Vorfälligkeitsentschädigung entbunden zu werden. Grundsätzlich gilt dieses Angebot jedoch nur für Arbeitnehmer.

Sind diese Angebote sinnvoll?

In der Regel bekommen Sie als Kunde bei den unterschiedlichen Anbietern nur sehr eingeschränkte Absicherungen. So ist etwa das Angebot, im Falle eines Umzuges von einer Vorfälligkeitsentschädigung abzusehen, nur dann sinnvoll, wenn ein solcher auch geplant ist. Eine Versicherung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit lohnt sich nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie als Kreditnehmer in dieser ohnehin finanziell schwierigen Situation in der Lage sind, den gesamten Restbetrag des Darlehens in einem Stück zurückzuzahlen.

Die aktuellen Angebote zur Absicherung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung bieten keine grundsätzliche Gewähr, dass in jedem Fall der Kredit ohne Entschädigung für den Kreditgeber aufgekündigt werden kann. Denn rein rechtlich sind allein die beiden oben genannten Fälle Kündigungsgrund und wenn im Kreditvertrag nicht explizit aufgeführt wird, dass auch in weiteren Fällen der Kredit aufgekündigt werden kann, ist der Kreditgeber berechtigt, die Kündigung abzulehnen.

Dr. Klein rät

Wer ein Immobiliendarlehen aufnimmt, sollte genau prüfen, ob die Absicherung eines speziellen Falles, beispielsweise eines Umzuges, für ihn wirklich sinnvoll ist oder vielleicht doch nur das Darlehen unnötig verteuert. Möchten Sie sich jedoch eine solche Absicherung schaffen, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau überprüfen, denn in Fällen wie beispielsweise der Scheidung, greifen diese Versicherungen meist nicht.

Legen Sie Wert darauf, dass Sie Ihre Baufinanzierung von vornherein zu günstigen Konditionen abschließen und sparen Sie so bares Geld. Das kann unter Umständen mehr sein, als Sie für eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

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