- Welche Vorteile bietet mir ein Bausparvertrag?
- Kann ich einen Bausparvertrag nur zum Bauen verwenden?
- Ab wann kann ich mir meinen Bausparvertrag auszahlen lassen?
- Wie hoch sollte die Bausparsumme sein?
- Kann ich auch nachträglich die Bausparsumme erhöhen?
- Wie finde ich fürs Bausparen den optimalen Tarif?
- Was bedeutet bei einem Bausparvertrag Zuteilung?
- Mein Bausparvertrag ist bald zuteilungsreif – welche Möglichkeiten habe ich?
- Ich habe einen Bausparvertrag, will aber nicht mehr bauen – ist das ein Problem?
- Bekomme ich für meinen Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber?
- Können eigentlich auch Kinder bausparen?
- Bekomme ich für das Bausparen staatliche Förderung?
- Wann kann ich für meinen Bausparvertrag eine Wohnungsbauprämie bantragen?
Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Robert Strassner, Düsseldorf
Gunda Liebknecht,Dr. Klein
Gunda Liebknecht, Expertin für Geldanlage: Sie können die Arbeitnehmersparzulage beantragen, wenn Sie Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro als Single oder 35.800 Euro zusammen mit Ihrem Ehepartner nicht übersteigt. Ihr Bruttoeinkommen kann dabei auch wesentlich höher sein. So kann zum Beispiel ein berufstätiges Ehepaar mit zwei Kindern bis zu 53.330 Euro pro Jahr verdienen, um noch die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten
