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Vermögenswirksame Leistungen

Aus kleinen Summen ein kleines Vermögen bilden

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Anlageform anlegt. Beispiele für solche Anlageformen sind Banksparpläne, ein Bausparverstrag oder auch die Anlage in einen Fonds.

Der Arbeitgeber kann Vermögenswirksame Leistungen vollständig oder auch nur anteilig übernehmen. Als Arbeitnehmer können Sie monatlich bis zu 40€ von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Wer weniger oder auch gar nichts bekommt, kann die Sparsumme aus eigenen Mitteln aufstocken. Damit der Staat Ihren Sparbeitrag als Vermögenswirksame Leistung anerkennt, muss die Überweisung immer durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Meist wir das Geld direkt vom Gehalt einbehalten. Wenn diese Hauptvoraussetzung erfüllt ist werden die Geldbeträge durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von bis zu 9% gefördert.

Der Sparvertrag läuft über sieben Jahre: 6 Jahre Spardauer und 1 Jahr Ruhephase. Während dieser Zeit kann der Sparvertrag nicht aufgelöst werden, ohne dass Sie den Anspruch auf die staatl. Förderung verlieren. Aus kleinen Summen können Arbeitnehmer somit im Laufe der Zeit ein kleines Vermögen bilden.

Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Bonus vom Arbeitgeber. Ein staatlich festgelegter Anspruch besteht nicht. Allerdings kann jeder Arbeitnehmer seine Vermögenswirksamen Leistungen selber ansparen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. So oder so müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gefördert werden:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende ab dem 16. Lebensjahr, Richter, Beamte, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Wenn Sie ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten (für Alleinstehende 17.900€, für Ehepaare 35.800€)

Dieser Zuschuss wird Arbeitnehmersparzulage genannt. Dabei sollte beachtet werden, dass durch Freibeträge für Kinder oder hohe Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen erheblich erhöht werden kann. Bei einem Ehepaar mit 3 Kindern kann der Jahresbruttolohn sogar bis zu 58.218,-- Euro betragen.

Eine Beispielrechnung

Sie sparen monatlich 45 Euro in Ihren Bausparvertrag ein. Nach sieben Jahren haben Sie somit 3.780 Euro gespart. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie beim sparen mit bis zu 40 Euro monatlich. Die Bausparkasse unterstützt Sie ebenfalls mit stattlichen 3,75% Zinsen. Und der Staat gibt Ihnen zusätzlich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage dazu.

Bei unserem Beispiel bekommen Sie somit nach sieben Jahren bis zu 8.492,52 Euro (alleinstehend) bzw. 8.581,20 Euro (verheiratet) von Ihrer Bausparkasse ausgezahlt! Zur Erinnerung: Sie haben hierfür nur 3.780 Euro eingezahlt.

Grundsätzlich wird der VL-Sparvertrag vom Arbeitnehmer abgeschlossen. Nach Abschluss erhält der Sparer eine beim Arbeitgeber einzureichende Bescheinigung der Bausparkasse. Zusätzlich muss dann der Anlage N in der jährlichen Steuererklärung die jeweilige Jahres-Bescheinigung des Anlageinstitutes beigefügt werden. Diese Bescheinung wird immer automatisch den Sparern bereitgestellt.

Unser Fazit zur Vermögenswirksamen Leistung

Das Geld vom Staat in Form der Vermögenswirksamen Leistungen kann eine wesentliche Grundlage Ihres Vermögensaufbaus darstellen. Verschenken Sie nicht Ihre Zulagen von Arbeitgeber und Staat sondern nutzen Sie diese Möglichkeit der Geldanlage.

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