Selbstständige und Altersvorsorge
Für Selbstständige: Altersvorsorge mit der Rürup-Rente
Mit der Rürup-Rente sind Selbständige bei ihrer Altersvorsorge im Vorteil. Da ihnen die gesetzliche Rentenversicherung nicht offen steht, können sie über eine private Rentenversicherung fürs Alter vorsorgen. Zusätzlich können sie in der Beitragsphase, also solange sie im Berufsleben sind, Steuern sparen.
Die vertraglichen Leistungen der Rürup-Rente
Der Gesetzgeber hat streng geregelt, was die Rürup-Rente für Sie leisten soll und was nicht:
- Lebenslange Rentenzahlung
- Rentenzahlung erst ab dem 60. Lebensjahr
- Keine Kapitalauszahlung
- Keine Todesfallleistung
- Versorgungsansprüche sind nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und nicht kapitalisierbar
Sie können jedoch über eine Zusatzversicherung unvorhersehbare Gegebenheiten abdecken, indem Sie zum Beispiel eine Hinterbliebenenrenten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und damit Ihre Absicherung optimieren.
Der Vorteil der Rürup Rente
In der Ansparphase wird Ihre Rürup-Rente nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das heißt: Sollten Sie arbeitslos werden, werden Ihre Hartz IV Ansprüche durch Ihr in der Rürup-Rente angespartes Vermögen nicht geschmälert.