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Eine Glasversicherung bietet Ihnen klare Vorteile

Mit der Glasversicherung bei Glasbruch auf der sicheren Seite

Glasversicherung

Eine Glasscheibe kann schnell zerbrechen. Zum Beispiel durch ein kleines Missgeschick, ein Unwetter, einen Einbruch oder mutwillige Zerstörung bzw. Vandalismus.

Eine Glasversicherung ersetzt Ihnen in diesen Fällen nahezu sämtliche Schäden an Ihrer Verglasung. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind mit einer Glasversicherung abgedeckt.

Diese Leistungen deckt eine Glasversicherung ab

Eine Versicherung für Glas ersetzt Ihnen Schäden an folgenden Verglasungen:

  • Gebäudeverglasungen wie Glasscheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasung und Sicherheitsgläser von Fenstern, Türen, Balkonen, Wänden, Terrassen, Decken, Wintergarten, Veranden, Loggien, Wetterschutz-Vorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen (auch aus glasähnlichem Kunststoff), Sonnenkollektoren, Glassteinen und Profilbaugläsern
  • Mobiliarverglasungen wie Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie lose abnehmbare und aufliegende Glasplatten


Bei einer Glasversicherung sind nicht mitversichert:
Fotovoltaik-Module, Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art, Glasmöbel, Spiegelschränke, optische Gläser, Hohlgläser und Beschichtungen von Möbelstücken (Furniersatz)

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