Für die Rente sparen
Mit der privaten Rentenversicherung für die Altersvorsorge sparen
Die private Rente bauen Sie sich auf, indem Sie regelmäßig einen festen Betrag für Ihre Rente sparen. Sie dient dazu, Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die gesetzliche Rente erfüllt leider nur den Zweck einer Grundversorgung und reicht damit in der Regel nicht aus, Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Der Grund dafür ist eine stetig wachsende Zahl von Rentnern, denen immer weniger aktive Beitragszahler gegenüber stehen. Es ist somit unabdingbar auch im privaten Bereich für die Rente zu sparen.
Nach heutigen Berechnungen decken Ihre Rentenansprüche im Alter nur noch etwa 40 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens ab. Wenn Sie sich für eine private Rentenversicherung entscheiden und während Ihres Berufslebens regelmäßige Sparraten einzahlen um für Ihre Rente zu sparen, können Sie sich im Alter über eine Zusatzrente freuen. Statt dieser regelmäßigen Sparraten können Sie wahlweise eine Einmalzahlung leisten. Egal mit welchem Modell Sie für die Rente sparen möchten: In beiden Fällen erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft eine lebenslange Rente ausgezahlt, sobald Sie zum vereinbarten Eintrittsalter in den Ruhestand gehen.
Wie setzt sich die private Rente zusammen?
Ihre private Rente setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- den von Ihnen eingezahlten Beiträgen um für die Rente zu sparen
- einer gesetzlich festgelegten Garantieverzinsung Ihrer Beiträge
- einer zusätzlichen kapitalmarktabhängigen Verzinsung Ihrer Beitragszahlungen; diese variiert in Abhängigkeit von der Börsenentwicklung – Ihre eingezahlten Beträge sind dabei vor Verlusten sicher
Kapitalwahlrecht
Bei den privaten Rentenversicherungen können Sie zwischen zwei Varianten wählen: mit und ohne Kapitalwahlrecht. Wenn Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbaren, können Sie sich bis kurz vor Rentenbeginn anstelle der lebenslang garantierten monatlichen Rentenzahlungen für eine einmalige Kapitalabfindung entscheiden. Bitte beachten Sie jedoch, dass seit dem 01.01.2005 einmalige Kapitalauszahlungen steuerpflichtig sind.
Beitragsrückerstattung im Todesfall und Gesundheitsprüfung
Die private Rentenversicherung sichert das Todesfallrisiko nur im geringen Umfang ab – dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Kapitallebensversicherung und zur Risikolebensversicherung. Sie können jedoch eine Beitragsrückerstattung vereinbaren:
- Falls Sie kurz nach Rentenbeginn oder während der Rentengarantiezeit sterben, erhalten Ihre Erben für bis zu 20 Jahre Ihre Rente ausbezahlt – dies entspricht der maximalen Dauer, für die eine Rentengarantiezeit vereinbart werden kann.
- Sofern Sie vor Rentenbeginn ableben, erhalten Ihre Erben Ihre bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge zurückerstattet
Wenn Sie für Ihre Rente sparen möchten, können Sie die private Rentenversicherung ohne jede Gesundheitsprüfung abschließen – Ihr Gesundheitszustand ist dabei unerheblich. Das ist bei einer Kapitallebensversicherung anders: Wenn Ihre Gesundheit beeinträchtigt ist, können Sie einen Vertrag gar nicht oder nur gegen deutlich erhöhte Beiträge abschließen. Eine Gesundheitsprüfung ist nur für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erforderlich.
Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?
Bei der privaten Rentenversicherung können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen:
- Aufgeschobene Rente gegen laufenden Beitrag – die „klassische“ Rentenversicherung
Dies ist die beliebteste Form der privaten Rentenversicherung: Sie zahlen während Ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein. Mit der sogenannten „Aufschubzeit“ bestimmen Sie, wann Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen oder die einmalige Kapitalauszahlung erhalten. - Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag
Sie leisten eine einmalige Zahlung und legen fest, ab wann in der Zukunft Sie Ihre monatliche, lebenslange Rentenzahlung erhalten möchten. - Sofortbeginnende Rente
Bei dieser Variante zahlen Sie einmalig Kapital ein und erhalten bereits ab dem darauffolgenden Monat eine lebenslange monatliche Rente.
Kündigung einer privaten Rentenversicherung
Sie können Ihre private Rentenversicherung während der Ansparphase kündigen – die Kündigungsfristen hängen dabei von Ihrer Vertragsgestaltung ab:
- Bei jährlichen und einmaligen Kapitalzahlungen ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
- Wenn Sie monatliche Einzahlungen leisten, können Sie Ihren Vertrag jeweils zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Natürlich können Sie Ihren Vertrag vollständig auflösen, wahlweise bieten Ihnen die Gesellschaften die Möglichkeit einer teilweisen Kündigung. Beachten Sie bitte, dass Sie bei vorzeitiger Kündigung weniger zurück bekommen als Sie bereits eingezahlt haben. Das gilt vor allem in den ersten Jahren nach Abschluss. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut privat rentenversichern um für Ihre Rente zu sparen, müssen Sie aufgrund des höheren Eintrittsalters für die gleiche Versicherungssumme höhere Beiträge zahlen.
