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Rürup-Rente - die private Rente mit staatlicher Förderung  


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Über Dr. Klein

Hier finden Sie Wissenwertes über die Rürup-Rente (Basisrente). Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Expertenteam. Wir rufen Sie auch gerne zurück.

Das Altersvorsorgemodell Rürup-Rente

Die Rürup-Rente oder private Basisrente, wie sie auch genannt wird, ist neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Für Selbständige und  Freiberufler ist die Rürup-Rente zudem die einzige Möglichkeit, mit staatlichen Subventionen einer Lücke bei der späteren Rente vorzubeugen.


Die Rürup-Rente als Steuersparmodell

Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt über Steuervorteile. Versicherungsnehmer haben so die Möglichkeit – in Abhängigkeit vom individuellen Steuersatz - in der Beitragsphase/ Ansparphase in beträchtlichen Größenordnungen Steuern zu sparen. Die eingezahlten Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden und wirken sich damit mindernd auf das zu versteuernde Einkommen aus. Dabei gilt: Je höher der Steuersatz, desto weniger muss netto für die Basis-Rente aufgebracht werden.

Im Jahr 2007 sind bis zu 64 Prozent der Versorgungsaufwendungen steuerlich absetzbar. Dieser Betrag steigt jedes Jahr um zwei Prozent, so dass im Jahr 2025 100 Prozent der Versorgungsaufwendungen steuerlich angesetzt werden können. Berücksichtigt werden Beiträge bis 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten. In diesem Jahr können Ledige also maximal 12.800 Euro und Verheiratete maximal 25.600 Euro steuerlich absetzen.

Ein weiteres Merkmal der Rürup-Rente ist die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass das Kapital zunächst steuerfrei angespart, die spätere Rente aber besteuert wird. Der volle Steuersatz muss – das gilt übrigens auch für die gesetzliche Rente – erst ab dem Jahr 2040 gezahlt werden. Dann allerdings zu einem geringeren Satz als das Einkommen während des Arbeitslebens.

Ein weiterer Vorteil: Die Verträge zur Rürup-Rente sind vor Hartz IV, Pfändung und Konkurs geschützt.


Worauf Sie achten sollten

Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Verstirbt also der Versicherungsnehmer, verfällt das Vermögen zugunsten der Versicherungsgemeinschaft. Um dies zu vermeiden, muss eine Todesfallabsicherung vereinbart werden. Zur finanziellen Absicherung des Ehepartners oder der Kinder ist auch der Einschluss eines Hinterbliebenenschutzes in den Vertrag möglich. Der Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor den Risiken einer möglichen Berufsunfähigkeit in der Zeit bis zum Rentenbeginn ab. Die Beiträge der Zusatzversicherungen werden wie die Rürup-Rente steuerlich gefördert.

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr und in Form einer lebenslangen Leib-Rente. Die Rürup-Rente dient zudem ausschließlich der Altersversorgung, die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalauszahlung besteht nicht.


Wer kann die private Basisrente abschließen?

Der Abschluss eines Rürup-Vertrages steht grundsätzlich jedem offen. Für Selbständige und Freiberufler ist er aber besonders interessant, da diese in der Regel nicht über die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise berufsständische Versorgungswerke versichert sind. Aber auch Angestellte können sich mit der privaten Basisrente ein zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig in attraktiver Weise Steuern sparen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unter die steuerbegünstigten Versorgungsaufwendungen fallen.

Auch ältere Arbeitnehmer, die bereits kurz vor dem Ruhestand stehen, profitieren von der Rürup-Rente. Sie haben die Möglichkeit, durch einen hohen Einmalbetrag noch vorhandene Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig Steuern zu sparen.


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