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Tierhalterhaftpflicht im Vergleich – berücksichtigen Sie auch viele Extras

Tierhalterhaftpflicht online vergleichen – berücksichtigen Sie auch viele Extras
  • Beiträge und Leistungen der relevanten Anbieter vergleichen
  • Extra-Leistungen wie Reitbeteiligungen gezielt berücksichtigen
  • Pferdehaftpflicht und Hundehaftpflicht im Vergleich

Tierhalterhaftpflicht für Ihr Pferd – die Details

Die Tierhalterhaftpflicht für Ihr Pferd wird meist als Pferdehaftpflicht bezeichnet und ist für Sie als Pferdebesitzer unverzichtbar. Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, dass bereits die Haltung eines Pferds eine potenzielle Gefahr darstellt. Deshalb haften Sie für sämtliche Schäden, die Ihr Pferd verursacht, mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Das kann für Sie sehr teuer werden – vor allem, wenn Personen geschädigt werden.

Leistungen einer Pferdehaftpflicht

  • Ausgleich sämtlicher Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen gegen Sie
  • Übernahme der entstehenden Prozesskosten

Jedes Pferd einzeln versichern

Wenn Sie mehrere Pferde besitzen, müssen Sie jedes Pferd separat in der Tierhalterhaftpflicht versichern. Dabei ist es wichtig, ein neues Pferd Ihrem Pferdehaftpflicht Versicherer sofort zu melden.

Tierhalterhaftpflicht für Ihren Hund – die Details

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund bzw. Hundehaftpflicht ist für Sie als Hundebesitzer sehr wichtig. Verursacht ein Hund einen Schaden, können eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld die Folge sein. In beiden Fällen sind Sie für Ihren Hund verantwortlich und haften für den Schaden mit Ihrem Vermögen in unbegrenzter Höhe.

Leistungen einer Tierhalterhaftpflicht für den Hund

  • Ausgleich sämtlicher Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Schutz vor finanziellen Folgen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen gegen Sie
  • Übernahme sämtlicher Prozesskosten

Jeden Hund einzeln versichern

Wollen Sie Ihre Hunde versichern, so müssen Sie für jeden Hund eine eigene Tierhalterhaftpflicht abschließen. Wenn Sie also mehrere Hunde halten, müssen Sie dies Ihrer Versicherung unbedingt mitteilen. Manche Versicherungen gewähren Ihnen zudem Rabatt, wenn alle Tiere bei der Gesellschaft versichert sind.

Gesetzliche Grundlage für die Tierhalterhaftpflicht

Die Haftung des Tierhalters ist im BGB § 833 Abs. 1 verankert: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Hundehaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht für Hunde - eine unverzichtbar Versicherung

Eine Hundehaftpflicht zahlt zum Beispiel, wenn sich Ihr Hund von der Leine losreißt und einen Unfall verursacht. Schützen auch Sie sich vor Kosten in unabsehbarer Höhe.

Pferdehaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht - auch für Ihr Pferd

Eine Pferdehaftpflicht übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn Ihr Pferd einen Verkehrsunfall verursacht oder einen Menschen verletzt. Wir informieren Sie über wichtige Details.

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