Wechsel in die private Krankenversicherung
Ein Vergleich lohnt sich
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in der Regel lohnenswert. Sie erhalten bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen. Zudem können Sie selbst darüber bestimmen, welche Leistungen Sie vertraglich festlegen wollen. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, also ob Sie die private Krankenversicherung der gesetzlichen vorziehen sollten, beantworten wir gern in einem persönlichen Beratungsgespräch im Detail. Folgende Faktoren bilden die Grundlage für die Beitragshöhe Ihrer Versicherung:
- Ihr Alter beim Eintritt in die PKV
- Ihr Familienstand
- Ihr aktueller Gesundheitszustand
- Ihre bisherige Krankengeschichte
- Ihr beruflicher Status
Wenn Sie sich privat krankenvollversichern, das heißt die gesetzliche Krankenkasse komplett verlassen möchten, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind selbstständig bzw. sind Freiberufler
- Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Einkommen liegt über der sogenannten „Pflichtversicherungsgrenze“
- Sie sind beihilfeberechtigt (z.B. Beamte)
- Sie sind Student oder Arzt im Praktikum, Beamtenanwärter
- Sie verbringen eine längere Zeit im Ausland
Sprechen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob sich ein Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt und finden aus der Vielzahl der Angebote den PKV-Tarif, der zu Ihnen passt.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab: unter anderem von Ihrem beruflichen Status, von Ihrem Gesundheitszustand und von Ihrem Alter.
Grundsätzlich sind die privaten Krankenversicherungen bemüht, möglichst junge, gesunde und gut verdienende Personen zu versichern. Damit ermöglichen sie ihren Versicherten ein hohes Leistungsniveau zu günstigen Konditionen.
Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir heraus, welche individuellen Vorraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie gelten.
Wechsel in die private Krankenversicherung: Ein neuer Anbieter
Sie können Ihren PKV Anbieter wechseln, wenn:
- die Mindestvertragslaufzeit bei Ihrem bestehenden Anbieter abgelaufen ist und
- Sie die Kündigung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres einreichen
Falls Ihre private Krankenkasse die Beiträge anpasst, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Unsere Empfehlung:
Kündigen Sie Ihre bestehende Krankenversicherung erst dann, wenn Ihnen die Annahmebestätigung der gewünschten Gesellschaft schriftlich vorliegt. Dadurch bleiben Sie beim Wechsel ohne Unterbrechungen krankenversichert.