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Finanzlexikon

Grundpfandrecht


Grundstücke können mit einem Pfandrecht belastet werden, das heisst, das Grundstück dient dem jeweiligen Grundpfandrechtsgläubiger, überwiegend dem Darlehensgeber, als Sicherheit für ein Darlehen gegen den Grundstückseigentümer (überwiegend Darlehensnehmer).

Wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehen nicht nach kommt, kann der Darlehensgeber seine Ansprüche aus der Verwertung des Grundpfandrechtes zum Beispiel durch öffentliche Versteigerung befriedigen.

Resultierend aus der Eintragung im Grundbuch sichern Grundpfandrecht dem Grundpfandrechtsgläubiger den Rückgriff auf die Immobilie.

 

Für Grundpfandrechte gibt es drei Arten:

1. Grundschuld

2. Rentenschuld

3. Hypothek