Die Witwenrente bei Dr. Klein
Das leistet die Waisenrente
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Ihnen keine ausreichende Versorgung im Alter. Damit Sie Ihren bisherigen Lebensstandard halten können, treffen Sie am besten mit der Witwenrente zusätzliche, private Vorsorgemaßnahmen.
Wer erhält eine Witwenrente?
Die Witwenrente ist eine staatliche Leistung, die nur Ehepartnern zusteht – vorausgesetzt, Sie als Versicherter haben zuvor mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Des Weiteren wird nur dann ausgezahlt, wenn der/die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat.
Die „kleine Witwenrente“ dient einer vorübergehenden Absicherung – die Leistungen werden nur 24 Monate lang gewährt; außerdem werden nur 25 Prozent der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Der Gesetzgeber geht bei dieser Variante davon aus, dass der/die Hinterbliebene nach einer Übergangszeit schnell wieder selbst für den Unterhalt sorgen kann.
Die „große Witwenrente“ steht nur Personen zu, die entweder
- älter als 45 Jahre alt sind
- ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen
- oder erwerbsgemindert sind
Die Leistungen der Witwenrente sind dabei wie folgt gestaffelt:
60 Prozent der Rente des Verstorbenen stehen dem hinterbliebenen Ehepartner zu, wenn:
- die Ehe vor 2002 geschlossen wurde
- einer der beiden Ehepartner vor 1962 geboren wurde
55 Prozent werden in allen anderen Fällen ausbezahlt.
Für Kinder, die ein Elternteil verloren haben, ist eine Halbwaisenrente vorgesehen; Sie beträgt zehn Prozent der Rente des Verstorbenen. Falls beide Eltern versterben, verdoppelt sich die Zahlung auf 20 Prozent. Allerdings können Ihre Kinder die Leistungen der Waisenrente nur bis zum 27. Lebensjahr beziehen. Auch hier gilt: Die Waisenrente kann nur dann beansprucht werden, wenn der Verstorbene zuvor mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
