Die staatliche Förderung zur Riester Rente - wer bekommt Sie?
Dann haben Sie Anspruch auf die staatliche Förderung zur Rentenversicherung:
Jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist unmittelbar förderberechtigt und hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige (zum Beispiel Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer, Handwerker)
- geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigung zur Arbeitslosenhilfe, falls die zustehende Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
- behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Falls Ihr Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er trotzdem staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen erhalten – allerdings nur dann, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt.
Zu den Personen, die nicht gefördert werden, gehören:
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten
- freiwillig Rentenversicherte
- Bezieher von Sozialhilfe
- Studenten
- Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
- Bezieher einer Vollrente wegen Alters (ab 65 Jahre)
- Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit