Bei der Riester Rente ist die staatliche Förderung folgendermaßen geregelt: Sie erhalten jeweils zum Anfang des Jahres ein Antragsformular für die Zulagen, das Sie bei Ihrem Versicherer einreichen. Die Zulage wird anschließend Ihrem Vertrag direkt gutgeschrieben. Zusätzlich können Sie bei der Steuererklärung die Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Riester Rente.