Finanzlexikon
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Erbbaurecht
Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu bauen und zu nutzen.
Grundlage hierfür ist ein Erbaurechtsvertrag, der normalerweise über 50, 60 oder 99 Jahre vereinbart wird. Als Entgelt für die Nutzung des Grundstückes ist ein Erbbauzins zu entrichten. Dieser Erbbauzins kann jährlich oder auch einmalig gezahlt werden.
Im Grundbuch Abteilung II wird das Erbbaurecht eingetragen und darf sich ausschließlich an erster Rangstelle befinden. Zusätzlich wird ein besonderes Grundbuchblatt angelegt (ein Erbbaugrundbuch), welches auch mit Grundpfandrechten belastet werden kann.